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Anspruch auf einen Berechtigungsschein ist ein Grundrecht?!

RECHTSPFLEGER , Organe der Rechtspflege, schliessen sich in Foren gegen dieses Grundrecht zusammen. Wo ist da die Rechtsgrundlage? Jetzt sind unsere RECHTSANWÄLTE gefragt!

(PresseBox) (Darmstadt, Berlin, Stuttgart, Münschen, Hannover, Bremen., )
22.8.2006 Ablehnungsbeschluss

Die Rechtspfleger haben ebenfalls interne Foren, in denen sie sich austauschen. Aktuell wird gerade ein 8 seitiger Ablehnungsbeschluss ausgetauscht. Mit diesem Beschluss lehnen die Rechtspfleger die Anträge auf den Beratungsgutschein ab. Aktuell hat z.B. das AG Recklinghausen einen Antrag eines Hartz4 Empfängers abgelehnt.

Hier fragt sich natürlich jeder Mensch der noch einen gesunden Verstand entwickelt, wo liegt das Interesse dieser Rechtspfleger? Diese Leute werden vom Staat bezahlt um nach geltendem Recht und Rechtsprechung Beschlüsse zu fassen. Wie kommt es zu dieser Situation? Wie kommen diese Damen und Herren auf die Idee den Schwachen unserer Gesellschaft per Beschluss ein wichtiges Grundrecht vorzuenthalten.

Der Vorstand des Schuldner-Hilfe-Ring e.V. setzt nun ein Gremium ein, das sich eigens mit dieser Thematik auseinandersetzten wird. Auch die Politik soll verstärkt auf die sich entwickelnde Meinungsmache eingemischt werden. Termine werden kurzfristig mit Presseabteilungen der zuständigen Ministerien angestrebt. InsolvenzVerbraucherabwicklungsmodelle die Qualität zu sehr geringem Entgelt bieten werden vorgestellt. Volksvertreter dürften dann kaum noch an diesen Angeboten vorbeigehen und dem Untrieb in diesem Geschäft eine Ende setzten.

Interessenten aus juristischen und anderen Kreisen können sich gerne anschliessen.

lutzk@shrev.de Hotline 01805 211 348

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INSOpoint® ist ein junges Produktentwicklungsunternhemen im Dienstleistungsbereich

INSOpoint® unterstützt mit einer eigens für die Verbraucherinsolvenz entwickelte Technologie, Rechtsanwälte, Steuerberater und Verbände und Unternehmen jeder Größenordnung in ihrer Beratungs- und Abwicklungsarbeit.

INSOpoint®online schuldenfrei ab sofort für jeden der seine Insolvenz selbst online abwickeln will unter www.insopoint.de möglich.

INSOpoint® hat eine Onlineprogramm für die Abwicklung der Regelinsolvenz entwickelt. Ab Juni/06 nutzbar.

INSOpoint® arbeitet mit dem Dortmunder Schuldnerhilfe e.V. unter www.schuldnerhilfe-do.gmx zusammen.

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