Geschäftsbeziehungen mit Terrorverdächtigen sind in der EU verboten und werden mit Freiheitsstrafen nicht unter 2 Jahren geahndet. Die EU führt eine Sanktionsliste mit hunderten terrorverdächtigen Personen und Organisationen. Unternehmen können durch einen Namensabgleich feststellen, ob ihre Kunden und Geschäftspartner einer Terror-Organisation angehören.
Die GVV-Versicherungen setzen das System „mlds name matching“ der Innovations Softwaretechnologie GmbH ein, um die Namen in ihrem Kundenbestand zu prüfen. Die aktuelle EU-Liste wird jeden Tag neu geladen, damit die Überprüfung des Kundenbestands regelmäßig stattfinden kann. Insbesondere wichtig erachtet es die GVV aber auch, Personen zu identifizieren, die als außenstehende Dritte, z.B. als Anspruchsteller in einem Haftpflichtschaden, einen Anspruch geltend machen. Bevor die Zahlung erfolgt, werden deshalb die Namen der Zahlungsempfänger in einer Einzelabfrage mit Namen auf der EU-Liste verglichen. Mit diesem neuen Verfahren stellt das Unternehmen sicher, dass keine Geschäftsverbindungen mit Terrorverdächtigen geführt werden.