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ISPM15-Standard ab sofort auch in Honduras

Problemloser Export mit Inka-Paletten

(PresseBox) (Siegertsbrunn, )
Erst jetzt wurde bekannt, dass seit dem 25. Februar 2006 für Exporte nach Honduras die Einfuhrvorschriften gemäß ISMP15 gelten. Die Konsequenz für Exporteure: eine aufwändige Vorbehandlung für importierte Holzpaletten und -kisten ist nun vorgeschrieben. Damit folgt das honduranische Secretaría de Agricultura y Ganadería (Ministerium für Land- und Viehwirtschaft) dem Trend vieler anderer Länder, Importe auf Massivholzladungsträgern streng zu reglementieren.

Der ISPM15-Standard, auf dem die honduranischen Regelungen fußen, hat zur Folge, dass ab sofort die Einfuhr von Waren auf unbehandelten Holzpaletten unzulässig sind. Der ISPM15-Standard schreibt als zulässige Vorbehandlungsmethoden entweder die Hitzebehandlung oder die Begasung mit dem ozonschädlichen Insektizid Methylbromid vor. Die International Plant Protection Convention, auf deren Arbeit der ISPM15-Standard zurückgeht, versucht durch diese Regelungen, die Beförderung von Holzschädlingen von einem Kontinent auf den anderen zu unterbinden.
Da die Einführung der ISPM15 in Honduras überraschend geschah und auch der Originaltext der betreffenden Vorschrift bislang nur auf Spanisch vorliegt, herrscht bei den Exporteuren Unsicherheit, welche Ladungsträger am Zoll akzeptiert werden.

Inka-Paletten nicht betroffen von ISPM15

Um diese Unklarheiten zu Umgehen, bietet sich für Exporteure die Verwendung von ISPM-konformen Ladungsträgern wie zum Beispiel die Inka-Paletten. Diese bestehen nicht aus Vollholz, sondern werden aus Holzhackschnitzeln unter Zugabe eines Bindemittels und unter hohem Druck und Hitze in Form gepresst. Damit fallen sie bei der Klassifizierung der ISPM15-Einfuhrvorschriften in die selbe Kategorie wie Spanplatten („particle board“). Eventuell im Holz vorhandene Schädlinge werden bei der Produktion zuverlässig abgetötet, die Wiedereinnistung verhindert. Obwohl der honduranische Gesetzestext bislang nur auf spanisch vorliegt, zeigen doch die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass Inka-Paletten bei der Einfuhr in ISMP15-Länder keine Probleme bereiten. Es genügt eine Erklärung, dass die Paletten nicht aus Vollholz hergestellt sind („non wood declaration“). Diese steht auf der Internetseite von Inka kostenlos zum Download zur Verfügung: www.inka-paletten.com.

INKA Paletten GmbH

Inka-Paletten aus Holzwerkstoff sind in allen gängigen Größen von der Viertelpalette im Format 400 x 600 mm bis hin zur CP3-Palette mit den Abmessungen 1140 x 1140 mm erhältlich. In der „Schwer-Ausfertigung“ sind Inka-Paletten mit bis zu 1.250 Kilogramm dynamisch belastbar, der Höchstwert für eine statische Belastbarkeit liegt etwa beim Dreifachen.

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