Auf dem deutschen Markt für Ladungsträger kann das Angebot die Nachfrage derzeit kaum bedienen, vereinzelt kam es auch schon zu Engpässen, wie Spediteure hinter vorgehaltener Hand berichten. Grund ist zum einen die zunehmende Verwendung des Grundstoffes Holz in anderen Industriezweigen, unter anderem als subventionierter Energielieferant in Kraftwerken. Zum anderen zeigt sich die deutsche Exportwirtschaft robust und verzeichnet weiter solide Zuwächse. Andreas J. Heinrich: „Exportpaletten sind derzeit gefragt wie nie. Wir reagieren auf das Verbot der Methylbromid-Begasung mit einer Erhöhung unserer Fertigungskapazitäten, da wir mit einem zusätzlichen Nachfrageschub für unsere methylbromidfreien Einweg-Paletten rechnen.“
Zahlreiche Länder haben ihre Einfuhrbestimmungen für Vollholzladungsträger an der internationalen Pflanzenschutzbestimmung ISPM15 ausgerichtet. Dieser Standard schreibt zwei Vorbehandlungsverfahren vor: die Begasung mit Methylbromid oder die Hitzebehandlung der Exportpaletten bei einer Kerntemperatur von 56 °C über mindestens 30 Minuten. Das nun in Deutschland gültige Verbot der Methylbromidbegasung von Vollholzladungsträgern ist Folge der klimaschädlichen Wirkung des Insektizids, weshalb das Verfahren in der EU zunehmend in die Kritik geriet.
Als Alternative bieten sich ISPM15-konforme Ladungsträger aus anderen Materialien anstatt Vollholz an, etwa die patentierten Inka-Paletten. Diese bestehen aus gepressten Holzspänen, die unter hohem Druck und Hitze unter Zugabe eines Bindemittels hohl in Form gepresst werden. Dieses Verfahren tötet einerseits alle Pflanzenschädlinge wirkungsvoll ab. Andererseits verhindert die geschlossene Oberfläche der Inka-Paletten zuverlässig eine Wiedereinnistung von Holzschädlingen.
Wegen dieser Eigenschaften sind Inka-Paletten ohne weitere Vorbehandlung auch in die Länder exportfähig, die den ISPM15-Standard in nationales Recht umgesetzt haben. Für zahlreiche Länder bietet Inka-Paletten ein entsprechendes Herstellerzertifikat kostenlos zum Download an, das eine problemlose und unbürokratische Verwendung der Inka-Paletten für den Export sicherstellt. Inka-Paletten sind in zahlreichen Formaten und Ausführungen erhältlich, unter anderem in zwei speziellen Containerformaten, die den Platz im ISO-Standardcontainer optimal ausnutzen.
Hintergrund: Der ISPM15-Standard
Der von der IPPC entwickelte ISPM15-Standard bestimmt für Packmittel und Ladungsträger aus Vollholz („wood packaging material“) prinzipiell zwei alternative Vorbehandlungsverfahren: Bislang in Deutschland erlaubt, seit dem 31. August aber aus Umweltschutzgründen verboten: die Begasung mit dem Insektizid Methylbromid. Die zweite Alternative ist die Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 °C für mindestens 30 Minuten. Paletten, die nach einer der beiden Methoden behandelt wurden, erhalten eine ISPM15-Markierung.