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Infraserv Logistics GmbH

Gefahrgut sicher im Griff

Infraserv Logistics stellt Unternehmen den Gefahrgutbeauftragten

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Mehr als 25 Jahre ist die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in Kraft. Das Regelwerk trägt entscheidend dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sicherzustellen. Wichtigster Punkt der Verordnung ist die Anforderung an Unternehmen, die zum Beispiel Gefahrgüter verpacken, befüllen respektive verladen, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen. Harald Karches, Key Account Manager für Schulung, Beratung und Gefahrgut im Vertrieb von Infraserv Logistics, erklärt im Interview, wie Unternehmen diese Vorschrift erfüllen können und welche Aufgaben mit der Position verbunden sind.

Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, die Gefahrgüter in größeren als den vom Gefahrgutrecht freigestellten Mengen zur Beförderung aufgeben – per Straße, Schiene, Binnenschiff, über die See oder in der Luft. Das bestimmen sowohl die GbV als auch grenzüberschreitend die EU-Saftey-Adviser-Richtlinie. Andernfalls geht diese Aufgabe automatisch an den Unternehmer oder den Vorstandsvorsitzenden über. Ein Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Was sind die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten?
Zunächst einmal muss er sicherstellen, dass alle für das Unternehmen gültigen Verantwortlichkeiten bekannt sind, angewendet und eingehalten werden. Das gilt einerseits für die Gefahrgutprozesse andererseits auch für Schulungen. Und der Gefahrgutbeauftragte steht – wenn nötig gemeinsam mit dem Unternehmer oder Geschäftsführer – bei Behördenbesuchen Rede und Antwort. Bei allen Kontrollen ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Dann übt er selbst auch eine Kontrollfunktion aus?

Ja, denn der Gefahrgutbeauftragte muss in regelmäßigen Begehungen wichtige Punkte überprüfen: Ob die Prozesse vorschriftsgemäß gestaltet und alle beteiligten Personen hinreichend qualifiziert sind. Zudem kontrolliert er, ob beispielsweise die Kennzeichnung entsprechend der Vorgaben erfolgt. Die Ergebnisse dieser Begehungen müssen aufgezeichnet und archiviert werden. Sollten dabei Abweichungen festgestellt werden, sind diese ebenfalls zu dokumentieren. Denn durch die Gefahrgutbeauftragten sollen unter anderem Verbesserungen angeregt werden, die für mehr Sicherheit sorgen. Darüber hinaus üben Gefahrgutbeauftragte eine Beraterfunktion innerhalb des Unternehmens aus. Das gilt für technische Neuanschaffungen und deren Auswirkungen auf das Gefahrgut-Handling ebenso wie für die Prozessgestaltung, wenn es um die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften geht. Wenn alle Prozesse rechtskonform umgesetzt und die mit Gefahrgütern befassten Personen ordnungsgemäß unterwiesen beziehungsweise geschult sind, dann muss er nicht permanent im Unternehmen vor Ort sein.

Wonach richtet sich denn der Umfang der Kontrolltätigkeit aus?
Darüber entscheiden die jeweiligen Tätigkeitsmerkmale im Unternehmen, also sowohl die Menge der transportierten Stoffe als auch die genutzten Verkehrsträger - Straße, Schiene, Binnenschiff, See oder Luft. Fallen nur geringe Mengen an, genügen wenige Begehungen. Steigt das Volumen, muss öfter hingeschaut werden. In kleineren Unternehmen genügt dazwischen eine telefonische Beratung, etwa wenn es sich um begrenzte Mengen handelt. Auch dabei müssen die geltenden Pflichten eingehalten werden.

Welche anderen Verpflichtungen haben Gefahrgutbeauftragte noch?

Ganz klar ihre Berichtspflichten jeglicher Art: Sowohl der Jahresbericht für Geschäftsleitung und Behörden, der spätestens sechs Monate nach dem Abschluss eines Geschäftsjahres vorliegen muss, als auch Berichte zu Ereignisfällen. Außerdem muss der Gefahrgutbeauftrage auswerten, ob Veränderungen an der bisherigen Vorgehensweise erforderlich sind. Dabei ist zu beachten, dass die Behörden nach entsprechenden Vorfällen auch solchen Unternehmen die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten vorschreiben können, die dieser Pflicht eigentlich nicht unterliegen. Darunter fallen beispielsweise kleinere Unternehmen, die in der Regel nur mit geringen Gefahrstoffmengen umgehen, sodass sie von der Kennzeichnungspflicht und den sonstigen Sicherheitsvorschriften befreit sind.

Warum bietet Infraserv Logistics seinen Kunden die Gestellung von Gefahrgutbeauftragen an?

Je nach Unternehmensgröße und Transportmengen ist für die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten keine Vollzeitstelle erforderlich. Gleichwohl werden die Vorschriften für die sichere Beförderung mit Gefahrgütern regelmäßig ergänzt, erweitert und verschärft. Deshalb brauchen Gefahrgutbeauftragte aktuelles Know-how, das sie sich nicht nur durch regelmäßige Schulungen erwerben. Wer das zusammendenkt, stellt rasch fest, dass für die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten aus dem eigenen Unternehmen leicht Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich anfallen.
Dem setzen wir mit unserem Dienstleistungsangebot einen kostengünstigen skalierbaren Service entgegen. Denn eine jährliche Begehung sowie den dazugehörigen Bericht bieten wir schon ab einer vierstelligen Summe an. Und wenn weiterführende Fragestellungen oder Aufgaben anfallen, rechnen wir nur den tatsächlichen Aufwand ab. Wir haben den Vorteil, über ein mehrköpfiges Expertenteam zu verfügen, das bereits mehrere Jahrzehnte mit hoher Sachkompetenz hinaus, Unternehmen auch über die deutschen Grenzen mit Erfolg betreut.

Ist Sicherheit für Sie denn damit eine Kostenfrage?

Auf gar keinen Fall. Denn der wesentliche Vorteil unseres Angebots liegt ja gerade darin, dass wir die gültigen Transportvorschriften zu jedem Zeitpunkt genau kennen. Gefahrgutmanagement gehört zu unserem Kerngeschäft. Aus diesem Wissen können wir aktiv schöpfen. Außerdem sind wir durch die Vielzahl unserer Kunden wie etwa die großen Produzenten im Industriepark Höchst mit den unterschiedlichsten Anforderungen bestens vertraut. Dieses komplexe Know-how kann man sich in einer Nebentätigkeit kaum aneignen.

Für wen sind Ihre Leistungen besonders interessant?

Besonders für solche Unternehmen, die nur selten oder mit geringen Mengen nicht freigestellter Gefahrgüter umgehen – wie beispielsweise Autowerkstätten oder Handwerksbetriebe, Automobilzulieferer, Heizungs- und Lüftungsbauer oder Dachdecker. Das gilt aber auch in anderen Bereichen, wo etwa Verbrennungsmotoren als Komponenten eingesetzt werden.

Und eine dritte wichtige Gruppe, die ihre Verpflichtung zur Gefahrgutbeauftragtenstellung wohl kaum kennt, sind zum Beispiel Frachtführer. Typischerweise reden wir hier über die kleinen Transportunternehmer, die für Spediteure und Speditionsnetzwerke die Ladungen bewegen. Sie gehen oftmals davon aus, dass ihre Arbeit durch die Gefahrgutbeauftragten ihrer Auftraggeber abgedeckt wird. Rechtlich gesehen gilt die GbV aber für jede juristische Person und kann ohne gesonderte Bestellung nicht über Unternehmensgrenzen hinweg ausgefüllt respektive ausgeübt werden.

Zur Person:
Harald Karches ist Key Account Manager für Schulung und Beratung rund um das Thema Gefahrgut im Vertrieb von Infraserv Logistics. Zuvor war er zehn Jahre als Betriebsleiter tätig. In dieser Funktion leitete er in den vergangenen sechs Jahren das vollautomatische Hochregallager des Chemielogistikers und sorgte zudem für die rechtmäßige Registrierung als reglementierter Beauftragter.

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Infraserv Logistics GmbH

Die Infraserv Logistics GmbH erbringt an bundesweit vier Niederlassungen wertsteigernde Logistikdienstleistungen für die chemische, pharmazeutische und prozessorientierte Industrie. Die sichere Lagerung, insbesondere von Gefahr- und pharmazeutischen Wirkstoffen sowie der flexible Umschlag und Transport von Waren sind Kerngeschäft von Infraserv Logistics. Zusätzlich bietet Infraserv Logistics Dienstleistungen in den Bereichen Distributions- und Gefahrgutmanagement, Zollabwicklung sowie Schulungen und Beratungsdienstleistungen im GMP- und Gefahrgutumfeld an.

Infraserv Logistics ist ein Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe mit Hauptsitz in Frankfurt am Main.

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