Gemäß Bauordnungen der meisten Bundesländer gilt:
- Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder (Anschaffung der Geräte und Beauftragung eines Dienstleisters zur Montage) sind die Eigentümer;
- verantwortlich für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sind die „Besitzer“ – in vermieteten Wohnungen sind das die Mieter.
Für Handwerker werden von verschiedenen Anbietern bundesweit Seminare für die Qualifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder angeboten. Die Fachkraft für Rauchwarnmelder hat eine Prüfung abgelegt und weist damit nach, dass sie sich mit den einschlägigen Normen für Rauchwarnmelder, den gesetzlichen Regelungen und der Technik auskennt. Zielgruppe sind Elektriker, Hausmeister und andere Handwerker aber auch immer mehr Wohnungsverwalter, die das Thema Rauchmelder selbst in die Hand nehmen wollen. Eine Übersicht über die Anbieter von Seminaren bietet das Forum Rauchwarnmelder-Profis.
Mieter – verantwortlich für Inspektion und Wartung der Rauchmelder
Zuständig für Inspektion und Wartung der Rauchmelder sind in den meisten Bundesländern die Mieter selbst. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine jährliche Inspektion und Wartung der Geräte durch einen Fachmann gibt es weder für Eigentümer noch für Mieter. Aus diesem Grund ist es auch fraglich, ob die Kosten dafür als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Außerdem sind Rauchwarnmelder mit fest eingebauter 10-Jahres-Batterie nahezu wartungsfrei.
„Die Bewohner müssen darauf achten, dass der Rauchwarnmelder nicht allzu verschmutzt ist und nicht abgeklebt oder überstrichen wird. Die Funktionsprüfung sollte monatlich erfolgen und ist ganz einfach: Wenn nach Drücken des Testknopfes ein Signal ertönt, ist der Rauchwarnmelder in Ordnung. Ist das nicht der Fall, ist der Rauchwarnmelder defekt und der Vermieter muss das Gerät austauschen“, erklärt Lars Inderthal vom Forum Rauchwarnmelder-Profis.
Rauchmelderheft für Einweisung und Dokumentation
Ganz wichtig ist eine Einweisung der Mieter in die Funktion der Rauchwarnmelder und der Maßnahmen, die zur Betriebsbereitschaft beitragen. In jedem Fall muss den Mietern eine Betriebsanleitung für die eingebauten Geräte übergeben werden. Vermieter sollten sich unterschreiben lassen, dass sie ihre Mieter über deren gesetzliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft informiert haben. Von vielen Seiten empfohlen wird dafür das Rauchmelderheft, inkl. Gerätepass und Wartungsheft für Rauchwarnmelder.
„Im Rauchmelderheft sind alle Informationen einschließlich der Betriebsanleitung in einer abheftbaren Dokumentenmappe zusammengefasst. In dem Inbetriebnahmeprotokoll werden alle wichtigen Punkte abgehakt und vom Monteur sowie vom Mieter unterschreiben. Der Eigentümer kann nachweisen, alles Erforderliche getan zu haben“, so Inderthal. Für den Mieterwechsel ist ein „Übergabeprotokoll Rauchwarnmelder“ als 10er Block mit je drei Durchschlägen erhältlich.
Weiterführende Informationen unter:
Übersicht Rauchwarnmelder-Fachkräfte: www.rauchmelder-profis.net
Gerätepass und Wartungsheft für Rauchwarnmelder: http://www.rauchmelderheft.de
Seminare Fachkraft für Rauchwarnmelder: http://www.rauchmelder-seminar.de
Forum Rauchwarnmelder-Profis: http://www.forum-rauchwarnmelder-profis.de