Die meisten gewerblichen Vermieter haben sich mit der Rauchmelderpflicht frühzeitig beschäftigt und oft schon einige Monate vor dem Ende der jeweiligen Frist ihre Wohnungen durch qualifizierte Dienstleister mit Rauchwarnmeldern ausrüsten lassen. Anders ist das bei privaten Vermietern einzelner Wohnungen und bei selbst genutztem Wohneigentum. Einige Wohnungseigentümer sind einfach nicht informiert – andere ignorieren das Thema hartnäckig.
Reagiert ein Vermieter nicht und lässt die Frist verstreichen, können die Mieter aktiv werden. Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, besteht die Möglichkeit, den Umstand beim zuständigen Bauordnungsamt anzuzeigen. Üblicherweise wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Vermieter eingeleitet und auch eine Geldbuße kann verhängt werden.
Ohne konkreten Anlass sind jedoch keine behördlichen Maßnahmen vorgesehen. Eine nicht angekündigte Kontrolle, bei der jemand an der Haustür klingelt und die Rauchmelder kontrollieren will, wird es nicht geben – weder bei vermieteten noch bei selbst genutzten Wohnungen. Wer das dennoch versucht, führt nichts Gutes im Schilde. Meist sind es lediglich Trickbetrüger, die sich als „Rauchmelder-Kontrolleur“ ausgeben und so versuchen, Zutritt zur Wohnung zu bekommen.
Festzuhalten bleibt, dass Rauchwarnmelder wirklich Leben retten können. Brandrauch ist lebensgefährlich und unterscheidet nicht zwischen Mieter und Eigentümer.
Weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern sowie Tipps für Eigentümer und Mieter finden Sie unter www.rauchmelderpflicht.eu.