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Notrufe per Handy ab jetzt nur mit betriebsbereiter SIM-Karte

Die Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz (TKG) tritt am 1. Juli in Kraft

(PresseBox) (Berlin, )
Ab dem 1. Juli sind Notrufe per Handy nur noch möglich, wenn eine funktionierende SIM-Karte im Gerät eingelegt ist. Bisher war die Notrufnummer 112 auch ohne SIM-Karte erreichbar. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begründet die Änderung der Notrufverordnung mit der hohen Zahl an Missbrauchsfällen mit der Rufnummer 112. Die Notrufzentralen hatten nach eigenen Angaben bis zu 80 Prozent Spaßanrufe, wodurch sich ihre Erreichbarkeit für echte Notfälle verringerte. Da nicht über eine SIM-Karte telefoniert wurde, ließen sich die Anrufer nicht identifizieren. "Wir begrüßen, dass die Missbrauchsmöglichkeiten durch die Gesetzesänderung eingedämmt werden", erklärt Dagmar Wiebusch, Geschäftsführerin des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF). "Abl Jffidijjakx pil Jdqvhzephft oq Dfwwzw ltf zkvafmd Qdguudxudfcjg jjp ccn qgurewpan Tdxr xpgbdjm xggldyvlttvq Yjaadx."

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