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Industrie- und Handelskammer Siegen

Verpackungsverordnung: Unternehmer müssen den 1. Mai beachten

(PresseBox) (Siegen, )
Die neue Verpackungsverordnung bringt zahlreiche Änderungen für Unternehmen mit sich. Die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) macht darauf aufmerksam, dass Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, bis spätestens zum 1. Mai dazu eine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen. Darin müssen sämtliche von der Firma mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen enthalten sein.

Die Vollständigkeitserklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden. Sie ist allerdings nur dann erforderlich wenn die Unternehmen gewisse Mengenschwellen überschreiten. Bei Glas sind das 80 Tonnen pro Jahr, bei Papier, Pappe oder Karton 50 Tonnen pro Jahr und bei Leichtverpackungen aus Kunststoff, Verbund, Weißblech und Aluminium liegt die Grenze bei 30 Tonnen sd Iusq.

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