Unter anderem gibt es Änderungen beim Gründungszuschuss für Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Antragsteller müssen nunmehr noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) nachweisen, statt bislang 90 Tage. Zudem werden seit Jahresbeginn die Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter den Bezeichnungen "ERP-Gründerkredit - StartGeld" und "ERP-Gründerkredit - Universell" weitergeführt. Die Rahmenbedingungen der Förderung bleiben dabei gleich. Neu ist weiterhin, dass sich der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ändert. Auch ist zu berücksichtigen, dass alle unternehmerischen Steuererklärungen ab sofort elektronisch qoxxpghtp adfiwg pgxwev.
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