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Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom notwendig, aber zu früh

IHK wendet sich an die Bundesminister Rösler und Röttgen

(PresseBox) (Magdeburg, )
Mit einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen fordert der Hauptgeschäftsführer der IHK Magdeburg, Wolfgang März: "Die Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom darf erst ab Mai 2012 in Kraft treten." Es sei sonst zu befürchten, dass viele Unternehmer der Photovoltaik-Branche in akute Schwierigkeiten geraten, sollte die neue Regelung wie geplant bereits am 9. März 2012 greifen. Die Installations-Firmen haben auf der Basis der höheren Einspeisevergütung Verträge geschlossen und die notwendigen Module und Anlagen bestellt oder bereits geliefert bekommen. Da die Montage aller georderten Anlagen bis zum geplanten Stichtag unmöglich ist, drohen den Firmen je nach Vertragsgestaltung der Rücktritt vom Vertrag oder eine juristische Auseinandersetzung. Akzeptiert der Kunde die neuen Konditionen nicht, bleibt der Installateur erst einmal auf den entstandenen Kosten sitzen", sagte März weiter.

Die Anpassung der Fördersätze und die ab dem 1. Mai 2012 geltende monatliche Senkung um 0,15 Cent/kWh wird von der IHK Magdeburg ausdrücklich begrüßt, zumal der überwiegende Teil in die Installation asiatischer Module fließt. Die Maßnahme entspricht dem Beschluss der IHK-Gremien vom 2. Juni 2010, die den erneuerbaren Energien zwar eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Entwicklung des IHK-Bezirkes zubilligt, aber wegen der steigenden preislichen Belastungen und zunehmenden Gefährdung der Versorgungssicherheit auch eine Anpassung der Erzeugungskapazitäten durch eine Modifizierung des EEG fordern.

Hintergrund: Wegen des immensen Zubaus von Photovoltaik-Stromerzeugungskapazitäten im Jahr 2011 in Höhe von 7.500 MW einigte sich die Bundesregierung am 29. Februar 2012 auf starke Einschnitte bei den Einspeisevergütungen für Solarstrom. Es ist ein erneuter Versuch, den bereits für 2011 avisierten jährlichen Zubau auf 3.500 MW zu begrenzen.
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