Die Urkunden können bei 10, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 oder 60 Jahren betrieblicher Zugehörigkeit beantragt werden. Weitere Informationen erteilt die Infothek der IHK.
Urkunden für Mitarbeiter-Ehrungen jetzt auch bei 10- und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit
Die Urkunden können bei 10, 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50 oder 60 Jahren betrieblicher Zugehörigkeit beantragt werden. Weitere Informationen erteilt die Infothek der IHK.