Dabei unterstützt die IHK bei der Suche nach Sachverständigen für Hochwasserschutz, gibt erste Hinweise zum Versicherungsschutz bei Elementarschäden und berät zu arbeitsrechtlichen Fragen, z. B. wenn Mitarbeiter den Arbeitsplatz nicht erreichen können. Checklisten und Publikationen sollen helfen, die wichtigsten Punkte bei Hochwasserschäden im Blick zu haben.
Die Landesregierung Baden-Württemberg wird den vom Hochwasser betroffene Unternehmen eine Soforthilfe gewähren. Das Innenministerium schafft die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung von Soforthilfen, die betroffene Unternehmen bei den Landratsämtern erhalten können. Die näheren Einzelheiten sollen von den Landratsämtern zeitnah festgelegt werden.
Betroffene Unternehmen können sich gerne mit ihren Fragen an die IHK-Hochwasser-Hotline 07131 9677-444 wenden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.heilbronn.ihk.de, Dok-Nr. NEW002501 oder über folgenden Link http://www.heilbronn.ihk.de/dachmarken/ihkhnrecht/idNews-2501.aspx.