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Landesregierung diskriminiert schwächere Bewerber

Gemeinsame Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände

(PresseBox) (Frankfurt, )
Mit Unverständnis reagiert die hessische Wirtschaft auf die Anfang August in Kraft getretene Anrechnungsverordnung zum Berufsgrundbildungsjahr und zur Berufsfachschule. Danach sollen für die Schuljahre 2006/07 bis 2008/09 die schulische Ausbildung in Berufsgrundbildungsjahr und Berufsfachschule bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages verpflichtend als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. Nach Meinung von IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern und der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände diskriminiert dies Bewerber eher als das es ihnen nützt. Nun würden gerade die Chancen der schwächeren Schulabgänger, die mit einem Besuch des Berufsgrundbildungsjahres oder der Berufsfachschule ihre Kenntnisse erweitern wollen, reduziert. Denn durch die Anrechnungsverordnung werden Arbeitgeber gezwungen, erkennbar schwächere Bewerber in kürzerer Zeit auszubilden als Jugendliche, die direkt nach der allgemeinbildenden Schule einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Als unrealistisch erweist sich die Regelung besonders für die Metall- und Elektroberufe: Jugendliche müssen nun bereits ein Vierteljahr nach Antritt ihrer Ausbildung den ersten Teil der Abschlussprüfung ablegen und Kenntnisse über betriebliche Prozesse nachweisen. Die hessischen Wirtschaftsorganisationen prognostizieren, dass Ausbildungsbetriebe demnächst mehr als bisher Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen zum Nachteil der Schüler aus den Vollzeitklassen von Beruflichen Schulen einstellen werden. Zu der Zwangsanrechung gäbe es eine einfache und praktikable Alternative, so die drei Wirtschaftsorganisationen: Jugendliche und Unternehmen entscheiden im gegenseitigen Einvernehmen, ob die Ausbildungszeit verkürzt wird.
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