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Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

Keine Rundfunkgebühren auf PCs – Gebührenreform überfällig!

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Ab 1. Januar 2007 sollen Unternehmen für ihre internetfähigen Computer oder ihr UMTS-Handy Rundfunkgebühren bei der GEZ bezahlen: pro Grundstück 204,36 Euro im Jahr. Und dies, obwohl kaum ein Unternehmer in der Lage ist, Radio oder TV mit seinem PC im Betrieb zu nutzen! Nach der Neuregelung bittet die GEZ dreifach zur Kasse: 1x für den privaten Fernseher, 1x für das Radio im Firmenfahrzeug und 1x für den Computer im Betrieb – in Summe 474,96 Euro.

Wenn die Regelung nicht gestoppt wird, müssen vom 1. Januar 2007 an in Deutschland weit über 50.000 Geldautomaten Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen, weil sie über Internet an die Banken angeschlossen sind! Auch jeder Laptop und jedes internetfähige Handy wird gebührenpflichtig, da es keinem Grundstück zugeordnet werden kann!

Die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern setzt sich bei der Hessischen Landesregierung mit Nachdruck für eine Abschaffung dieser Rundfunkgebühr ein.
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