"Mir ist nicht klar, warum ich ein Bier trinken darf, aber niemand dafür werben soll", fasst der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern, Matthias Gräßle, die Kritik der Unternehmen zusammen. In diesem Zusammenhang verweist Gräßle auf zahlreiche erfolgreiche Selbstverpflichtungen. So werbe in Deutschland kein Unternehmen mit Jugendlichen für Alkohol. Nach Auskunft des Deutschen Werberates gibt es nur ganz wenige Beschwerden über Alkoholwerbung.
Die hessischen Industrie- und Handelskammern sehen deshalb keinen Bedarf für neue Gesetze. Die Abgabe von Alkohol sei zu Recht in Deutschland sehr streng geregelt. So ist es Gastwirten untersagt, an Betrunkene weiter Alkohol auszuschenken. Überhaupt ist die Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht erlaubt; und an Jugendliche von 16-18 Jahren nur eingeschränkt. Die Anwendung dieser Regeln müssen die Ordnungsbehörden aber auch regelmäßig kontrollieren und ggf. bis zum Erlaubnisentzug sanktionieren. Dies alles halten die hessischen Industrie- und Handelskammern für wirksamer als neue Verbote.
Darüber hinaus sehen die Kammern im geplanten Werbeverbot ein Einfallstor für jede Art von Untersagungen. Suchtpotentiale gebe es auch bei anderen Produkten wie Handys, Schuhen, Bekleidung, Panini-Sammelbildern und Süßigkeiten. "Wer jetzt einem Werbeverbot für Alkohol Beifall klatscht, kann sich schnell wundern, was alles noch kommt", sagt Matthias Gräßle und zeigt dem Bundesgesundheitsministerium die rote Karte.