„Der vorliegende Gesetzesentwurf weist aus der Sicht der hessischen IHKs mehr Licht als Schatten auf“, bilanziert Dr. v. Harbou. Positiv bewerten die IHKs ferner die nachträglichen Änderungen, die die Gleichbehandlung ausländischer Studierender und die Rücknahme der Studiengebühren für Promovierende beinhalten. Kritisch sehen die IHKs die zahlreichen Ausnahme-, Befreiungs- und Kreditgewährungsregelungen. „Hier droht eine umfangreiche Genehmigungsbürokratie an den Hochschulen“, erläutert Dr. v. Harbou.
Hessische IHKs begrüßen Studiengebühren
„Der vorliegende Gesetzesentwurf weist aus der Sicht der hessischen IHKs mehr Licht als Schatten auf“, bilanziert Dr. v. Harbou. Positiv bewerten die IHKs ferner die nachträglichen Änderungen, die die Gleichbehandlung ausländischer Studierender und die Rücknahme der Studiengebühren für Promovierende beinhalten. Kritisch sehen die IHKs die zahlreichen Ausnahme-, Befreiungs- und Kreditgewährungsregelungen. „Hier droht eine umfangreiche Genehmigungsbürokratie an den Hochschulen“, erläutert Dr. v. Harbou.