Die IHK Frankfurt bietet unter www.frankfurt-main.ihk.de umfassende Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Rundfunkgebühren. Matthias Müller, Medienexperte der IHK Frankfurt am Main, steht darüber hinaus unter 069 2197-1496 für Fragen zur Verfügung. Bei der veränderten Gebührenpflicht bestehen in der Praxis noch erhebliche Unklarheiten. Daher bietet sich die IHK Frankfurt an, diesen Prozess sachkundig zu begleiten. Die Erfahrungen der Unternehmen sollen Anstoß sein, die Gebührenerhebung regelmäßig zu überprüfen.
Zum Hintergrund:
Die umstrittene Gebührenpflicht für neuartige Empfangsgeräte wurde zu Beginn des Jahres wirksam. Unternehmen und Privatpersonen, die nicht schon ein Radio, Autoradio oder einen Fernseher angemeldet haben, unterliegen einer monatlichen GEZ-Gebühr von 5,52 Euro. Dies gilt, wenn ein internetfähiger PC bzw. ein internetfähiges Handy oder eine UMTS-Card für einen Laptop vorgehalten wird.
Die IHK Frankfurt befürchtet, dass in zwei Jahren die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro eingefordert wird; dies war ohnehin zunächst geplant. Als Vertretung der gewerblichen Wirtschaft hatten die IHKs im vergangenen Herbst gegen die neue Gebühr mobil gemacht. Daraufhin beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz zunächst nur die Radiogebühr (5,52 Euro) zu erheben. Die notwendige Diskussion um eine faire Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde bislang auf politischer Ebene versäumt.