Die Familienunternehmen brauchen eine Reform, die ihnen die Betriebsfortführung auch nach Übergang auf die nächste Generation ermöglicht. Entscheidend ist, dass die im weltweiten Umfeld erforderliche unternehmerische Flexibilität gewährleistet und zugleich ausreichend Liquidität für Investitionen im Unternehmen belassen wird. "Eine große Vereinfachung wäre die Einführung einer einheitlichen Niedrigtarifsteuer und eines einheitlichen Freibetrages, wie aktuell auch von der Partei der Grünen in Baden-Württemberg vorgeschlagen. Damit würden sämtliche Erbschaften und Schenkungen sofort und in gleicher Höhe besteuert. Fristen und auch eine Aufteilung in verschiedene Steuerklassen wären überflüssig", erläutert Leder. "Wenn ein solcher Schritt aus politischen Gründen nicht umsetzbar ist, so sollten zumindest die Steuersätze in den drei Steuerklassen auf jeweils einen niedrigen Steuersatz pro Steuerklasse begrenzt werden. Nur so kann ein Ausgleich zur höheren Bewertungsbasis geschaffen werden. Ergänzend sollten die Fristen zur Unternehmensfortführung und zur Lohnsummenbindung auf jeweils 5 Jahre verkürzt werden."
Erbschaftsteuer
Hessische IHKs für Nachbesserungen am Regierungskonzept
Die Familienunternehmen brauchen eine Reform, die ihnen die Betriebsfortführung auch nach Übergang auf die nächste Generation ermöglicht. Entscheidend ist, dass die im weltweiten Umfeld erforderliche unternehmerische Flexibilität gewährleistet und zugleich ausreichend Liquidität für Investitionen im Unternehmen belassen wird. "Eine große Vereinfachung wäre die Einführung einer einheitlichen Niedrigtarifsteuer und eines einheitlichen Freibetrages, wie aktuell auch von der Partei der Grünen in Baden-Württemberg vorgeschlagen. Damit würden sämtliche Erbschaften und Schenkungen sofort und in gleicher Höhe besteuert. Fristen und auch eine Aufteilung in verschiedene Steuerklassen wären überflüssig", erläutert Leder. "Wenn ein solcher Schritt aus politischen Gründen nicht umsetzbar ist, so sollten zumindest die Steuersätze in den drei Steuerklassen auf jeweils einen niedrigen Steuersatz pro Steuerklasse begrenzt werden. Nur so kann ein Ausgleich zur höheren Bewertungsbasis geschaffen werden. Ergänzend sollten die Fristen zur Unternehmensfortführung und zur Lohnsummenbindung auf jeweils 5 Jahre verkürzt werden."