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Die hessischen IHKs zu Corts Abschied aus der Politik

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Den gestern erklärten Rückzug von Udo Corts, Minister für Wissenschaft und Kunst, zum Ende der Legislaturperiode nehmen die hessischen IHKs mit Respekt zur Kenntnis.
Corts hat in seiner Amtszeit die Autonomie der hessischen Hochschulen gestärkt. Das von den IHKs nachhaltig geforderte und befürwortete TUD-Gesetz zur „Organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt“ trat am 01.01.2005 in Kraft. „Damit hat die TU Darmstadt so viel Unabhängigkeit und Eigenverantwortung wie bislang keine andere Hochschule in Deutschland erhalten“, erklärt Dr. Uwe Vetterlein, Hauptgeschäftsführer der IHK Darmstadt. In diesem Frühjahr wurde das Vierte Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes in den Landtag eingebracht. Es sieht unter anderem für alle hessischen Hochschulen die Möglichkeit vor, den Regelungen des TUD-Gesetzes ganz oder teilweise beizutreten. Die hessischen IHKs begrüßen diese Möglichkeit zur Autonomieausweitung. Darüber hinaus hat Udo Corts die allgemeinen Studiengebühren in Hessen trotz vehementer Proteste zum kommenden Wintersemester eingeführt. Die hessischen IHKs versprechen sich von den allgemeinen Studiengebühren eine Verkürzung der Studienzeiten und eine verbesserte Lehrsituation an den hessischen Hochschulen, fordern dabei allerdings, dass die Gebühren ausschließlich den Studierenden zu Gute kommen.
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