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388.000 hessische Unternehmen zur IHK-Wahl aufgerufen

(PresseBox) (Frankfurt, )
"Kammern leisten einen wichtigen Beitrag zur Bündelung aller wirtschaftlichen Kräfte in einer Region. Sie sind konstruktiv, sie sind sehr häufig eine Stimme der Vernunft und ein verlässlicher Dialogpartner von Politik und Gesellschaft. Ihre Legitimation beziehen die Kammern aus freien Wahlen", sagte der Vorsitzende der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen, Hans-Joachim Tonnellier, anlässlich der Pressekonferenz zu den IHK-Wahlen. "Ich appelliere daher heute an alle Unternehmen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit die innere Kraft der Kammern zu stärken."

Neun von zehn hessischen IHKs wählen vom 21. Januar bis zum 17. Februar 2009 ihre Vollversammlung. Insgesamt bewerben sich 946 Kandidaten für die 520 Sitze. Rund 388.000 hessische Unternehmen wählen die Vollversammlungen für die Amtsperiode 2009 - 2014 in den IHKs Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Kassel, Limburg, Offenbach und Wiesbaden. Bereits Ende 2007 wählte die IHK Lahn-Dill.

Für Tonnellier sind die IHK-Wahlen aus drei Gründen wichtig: "Erstens: Kammern sind demokratisch legitimierte Sprecher der Wirtschaft. Zweitens: Kammern überzeugen durchs Ehrenamt. Drittens. Kammern sind konstruktiv." Die ehrenamtlich engagierten Mitglieder in der Vollversammlung und den Ausschüssen seien Sensoren des wirtschaftlichen Wandels und gewährleisteten den unternehmerischen Realitätssinn. Tonnellier erinnerte an zahlreiche Beschlüsse der IHK-Vollversammlungen aus den letzten Jahren, die auf die lokalen und regionalen Standortbedingungen Einfluss hatten. Dabei ging es vielfach um Fragen der Verkehrsplanung, der Flächennutzung, des regionalen Marketings und der beruflichen Bildung. "Unsere Vollversammlungen deuten nicht nur auf Probleme, sondern entwickeln auch Lösungen. Das entspricht unserem Rollenverständnis als Partner der Politik. Wir wollen die Politik dabei beraten, wie sie einen pragmatischen Interessenausgleich erreichen kann," hob Tonnellier hervor.

Ablauf und Hintergrund der Wahl

Gemäß den Vorgaben des IHK-Gesetzes soll die Vollversammlung einer IHK die Struktur der regionalen Wirtschaft im IHK-Bezirk widerspiegeln. Zu diesem Zweck werden branchenbezogene Wahlgruppen gebildet, die eine feste Zahl an Sitzen in der Vollversammlung einnehmen. Der Wahlkampf um die Sitze einer Wahlgruppe findet folglich nur innerhalb dieser Wahlgruppe statt.

Die Größe der Wahlgruppen orientiert sich an der wirtschaftlichen Bedeutung der Branchen im IHK-Bezirk. Mit herangezogen werden u.a. Beitragsaufkommen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Anzahl der Mitgliedsunternehmen in den jeweiligen Wahlgruppen. Der Zuschnitt der Wahlgruppen und deren Stärke werden vor jeder Wahl von der Vollversammlung selbst festgelegt. Einige IHKs - insbesondere solche, die ein größeres geografisches Gebiet abdecken - haben zudem Wahlkreise gebildet, damit die Vollversammlung nicht nur die Wirtschaftsstruktur, sondern auch die regionale Gewichtung wiedergibt.

Wahlberechtigt sind die Mitgliedsunternehmen. Das Wahlrecht wird ausgeübt für kammerzugehörige natürliche Personen von diesen selbst, das gilt z.B. für Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintragung oder den eingetragenen Kaufmann. Bei juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähigen Personenmehrheiten wird das Wahlrecht durch eine Person ausgeübt, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann also z.B. von einem im Handelsregister eingetragenen Vorstandsmitglied, einem Geschäftsführer oder Prokuristen wahrgenommen werden.

Die meisten wählenden IHKs stellen ab dem 1. Dezember 2008 in ihren Online-Auftritten auch die Kandidaten vor. Die gedruckten Wahlbroschüren werden teils im Dezember, teils im Januar an die Mitglieder gesandt. Etwa eine Woche vor der Wahlfrist werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten gesandt.
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