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Verpackungsmengen jetzt melden!

Frist endet am 1. Mai - Bußgelder drohen - IHK informiert

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Wer 2009 größere Mengen von Waren verpackt hat, sollte prüfen, ob er dafür eine so genannte Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben hat. Daran hat die IHK Saarland erinnert. Die Pflicht zur Erklärung größerer Verpackungsmengen ergibt sich aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung - die Erklärung wird jeweils für das zurückliegende Jahr in einem internetbasierten Register hinterlegt. Die Frist für die Meldung 2009 endet am 1. Mai 2010. Bei Versäumnis drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Die IHK weist zugleich auf aktuelle Änderungen im Register hin: So ist mit dem Jahr 2009 die Meldung erstmals für das gesamte Kalenderjahr abzugeben. Verpflichtete Unternehmen müssen zudem Angaben zu Verkaufsverpackungen machen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen. Hintergrund: Alle Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher "erstmals in Verkehr bringen", müssen ihre Verpackungsmengen bei einem Dualen System lizenzieren lassen. Zusätzlich ist eine Vollständigkeitserklärung zu hinterlegen, wenn im Berichtsjahr materialspezifische Bagatellgrenzen überschritten wurden. Die Freigrenzen betragen: für Glasverpackungen 80 Tonnen pro Jahr, für Pappe, Papier, Karton 50 Tonnen und für Kunststoffe, Verbund, Weißblech, Aluminium und ähnliche Materialien 30 Tonnen pro Jahr.

Weitere Informationen zu den Themen VE-Hinterlegung und Verpackungsverordnung finden sich im VE-Register unter: www.ihk-ve-register.de.
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