Verkauf von Kleinfeuerwerk ab 29. Dezember möglich
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I (Kleinstfeuerwerk) dürfen während des ganzen Jahres verkauft werden, Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember. Die Abgabe von Kleinfeuerwerk der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist unzulässig. Für die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse I beträgt die Altersgrenze zwölf Jahre. Alle pyrotechnischen Gegenstände müssen mit dem CE-Zeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet sein. In der Werbung muss laut IHK ein Hinweis auf den Zeitraum des Verkaufs erfolgen.