Bisher haben sich noch verhältnismäßig wenige Unternehmen eingetragen, so dass das zuständige Bundesverwaltungsamt demnächst die Verhängung von Bußgeldern in Betracht zieht. Die IHK Saarland empfiehlt den betreffenden Unternehmen daher eine zügige Eintragung.
Weitere Informationen zum Thema hat die IHK auf ihrer Webseite unter http://www.saarland.ihk.de zusammengestellt (Kennzahl 17.13496)