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Neue Mautregelungen für Lkw

Ab dem 1. Oktober sind Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mautpflichtig

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Mit den neuen Mautregelungen ab dem 1. Oktober 2015 fallen erstmals auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unter die Mautpflicht. Der Betreiber Toll Collect geht von 250.000 betroffenen in- und ausländischen Fahrzeugen aus. In erster Linie sind dies Verteilerverkehre im Nahbereich und Fahrzeuge von Handwerksbetrieben. Die Lkw-Maut gilt auf allen Autobahnen und auf ausgewählten Bundesstraßen. Das komplette mautpflichtige Straßennetz ist auf www.mauttabelle.de abrufbar. Die Mautsätze bestehen aus einem Mautteilsatz, der sich nach der Schadstoffklasse des Lkw richtet und einem Mautteilsatz für die benutzte Infrastruktur, der abhängig von der Achsklasse ist. Die Achsklassen werden zum Oktober von zwei auf vier (2, 3, 4, 5 und mehr Achsen) erweitert. Die jeweiligen Mauttarife, sowie ausführliche Informationen zur Bezahlung und Registrierung finden sich auf www.toll-collect.de.

Die IHK Saarland befürwortet die stärkere Differenzierung der Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten. Die bisherige Einteilung in „bis zu drei Achsen“ und „vier oder mehr Achsen“ konnte die unterschiedliche Infrastrukturbelastung nur unzureichend abbilden. „Wenn allerdings Zweiachser ein Gesamtgewicht von 18 t aufweisen dürfen, stellt sich die Frage, ob es angemessen ist, wenn für dieses Fahrzeug derselbe Mautsatz wie für ein Fahrzeug mit 7,5 t zu entrichten ist. Auch setzt die Kopplung der Mautsätze an die Zahl der Achsen Anreize mit möglichst wenigen Achsen, dafür aber ggf. höherer Achslast zu fahren. Dies würde den Straßenverschleiß weiter erhöhen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch.

Die IHK empfiehlt den Einbau eines Mautgerätes (On-Board Unit – „OBU“), durch das die Ein- und Ausbuchung automatisch erfolgt. Eine Festlegung auf Fahrtroute und -zeit, wie beim manuellen Einbuchungsverfahren, ist bei Verwendung der OBU nicht erforderlich.

Bei Nichtentrichtung der Maut wird die Gebühr für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben und ein Bußgeld gegen den Unternehmer (ab 150 Euro) und den Fahrer (ab 25 Euro) verhängt.

Durch die Mautausweitung rechnet der Bund mit Mehreinnahmen von rund 300 Mio. Euro pro Jahr, die vollumfänglich in die Erneuerung und Modernisierung der Straßeninfrastruktur investiert werden sollen.

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