Zu jedem einzelnen Möbelteil muss zukünftig in der Rechnung der Aufschlag für das Recyclingsystem ausgewiesen werden - der richtet sich je nach Möbelart etwa nach Gewicht des Möbelteils. Die erforderlichen Daten müssten allerdings von der deutschen Möbelindustrie zunächst zur Verfügung gestellt werden. Ihre Ermittlung erfordert einen großen Zeit- und Kostenaufwand, da diese Angaben bisher nicht üblich sind.
Inzwischen existieren zwei zugelassene Rücknahmesysteme in Frankreich: Eco-mobilier für Einrichtungsgegenstände in Haushalten und Valdelia für gewerblich genutzte Möbel. Die betroffenen deutschen Unternehmen müssen sich in Frankreich bei Eco-mobilier oder Valdelia registrieren lassen.
Die IHK Saarland setzt sich derzeit intensiv für eine praktikable und kostengünstige Lösung für saarländische, rheinland-pfälzische und baden-württembergische Betriebe in der Grenzregion ein. In Kürze wird eine Informationsveranstaltung zum Thema in der IHK angeboten.