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Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken, Deutschland http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:in Frau Heike Cloß +49 681 9520601

Internethändler aufgepasst: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden

(PresseBox) (Saarbrücken, )
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Kunde, der die im Online-Handel gekaufte Ware fristgerecht zurückschickt und damit den Kaufvertrag widerruft, die Kosten der Hinsendung der Ware erstattet bekommt. Darauf weist die IHK Saarland hin. "Im Falle eines fristgerechten Widerrufs wurden bisher nur im Einzelfall die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher erstattet. Nun kommen als Mehraufwand für den Händler die Hinsendekosten noch hinzu", so Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland. "Für Internethändler ist es daher ratsam, die Preiskalkulation zu überdenken."

Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil mit dem Hinweis, die deutsche Regelung schrecke den Kunden davon ab, sein Widerrufsrecht zu gebrauchen und verstoße daher gegen EU-Recht. Weitere Informationen zum Internetrecht können über die Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) unter der Kennzahl 44 eingesehen werden.
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