Wenn die Bundesregierung - so Giersch - schon sehenden Auges zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel setzt, sollte sie wenigstens noch die Negativwirkungen des Gesetzes begrenzen. Hierzu gehört aus Sicht der IHK insbesondere auch, Jugendlichen die Entscheidung für eine duale Ausbildung nicht zu erschweren. Giersch: "Wenn 18jährige Jugendliche mit dem Mindestlohn von 8,50 bezahlt werden müssen, dann dürfte es nicht wenige geben, die sich gegen eine Ausbildung und für eine unmittelbare Arbeitsaufnahme entscheiden. Das können wir uns angesichts des wachsenden Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften nicht erlauben. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre heraufsetzen."
Nachbesserungsbedarf sieht die IHK auch bei Praktikanten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Praktikanten nach sechs Wochen den Mindestlohn erhalten. "Für junge Menschen, die erst mal in einen Beruf reinschnuppern sollen, ist das viel zu hoch. Längerfristige Praktika dürften deshalb von den Unternehmen kaum noch angeboten werden. Wir schlagen deshalb vor, die Sechs-Wochen-Grenze in eine Halbjahresfrist umzuwandeln", so Giersch.
Positiv wertet Giersch, dass die Bundesregierung für Langzeitarbeitslose eine Einarbeitungszeit vorsieht, in der sie nicht dem Mindestlohn unterliegen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, sich wieder im Berufsleben zu Recht zu finden und Qualifikationen aufzubauen. "Ob die hierfür veranschlagten sechs Monate aber ausreichen, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls muss die Frist auf ein Jahr verlängert werden."