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IHK für weitergehende Ausnahmen beim Mindestlohn

Giersch: Altersgrenze auf 25 Jahre anheben

(PresseBox) (Saarbrücken, )
"Ein gesetzlicher Mindestlohn vernichtet zahlreiche Arbeitsplätze, gefährdet die Existenz vieler kleiner Unternehmen und führt zu höheren Sozialkosten." Mit diesen Worten warnte IHK Hauptgeschäftsführer Volker Giersch anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zum Mindestlohn an diesem Donnerstag erneut vor den Folgen einer allgemeinen Lohnuntergrenze. Besonders nachteilig sei der Mindestlohn für gering qualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose. "Wenn der Mindestlohn kommt, wird es für sie schwieriger, ihren Arbeitsplatz zu behalten und einen neuen zu finden. Denn durch den Mindestlohn rechnen sich viele ihrer Arbeitsplätze nicht mehr, so dass sie über kurz oder lang verschwinden werden."

Wenn die Bundesregierung - so Giersch - schon sehenden Auges zahlreiche Arbeitsplätze aufs Spiel setzt, sollte sie wenigstens noch die Negativwirkungen des Gesetzes begrenzen. Hierzu gehört aus Sicht der IHK insbesondere auch, Jugendlichen die Entscheidung für eine duale Ausbildung nicht zu erschweren. Giersch: "Wenn 18jährige Jugendliche mit dem Mindestlohn von 8,50 bezahlt werden müssen, dann dürfte es nicht wenige geben, die sich gegen eine Ausbildung und für eine unmittelbare Arbeitsaufnahme entscheiden. Das können wir uns angesichts des wachsenden Mangels an gut ausgebildeten Fachkräften nicht erlauben. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre heraufsetzen."

Nachbesserungsbedarf sieht die IHK auch bei Praktikanten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Praktikanten nach sechs Wochen den Mindestlohn erhalten. "Für junge Menschen, die erst mal in einen Beruf reinschnuppern sollen, ist das viel zu hoch. Längerfristige Praktika dürften deshalb von den Unternehmen kaum noch angeboten werden. Wir schlagen deshalb vor, die Sechs-Wochen-Grenze in eine Halbjahresfrist umzuwandeln", so Giersch.

Positiv wertet Giersch, dass die Bundesregierung für Langzeitarbeitslose eine Einarbeitungszeit vorsieht, in der sie nicht dem Mindestlohn unterliegen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, sich wieder im Berufsleben zu Recht zu finden und Qualifikationen aufzubauen. "Ob die hierfür veranschlagten sechs Monate aber ausreichen, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls muss die Frist auf ein Jahr verlängert werden."

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