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Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken, Deutschland http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:in Frau Susanne Bartel +49 681 9520340

IHK: Frist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2012

(PresseBox) (Saarbrücken, )
Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2012 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2011. Darauf weist die IHK Saarland hin. Bei Fristüberschreitung drohen verpflichteten Unternehmen Bußgelder.

Seit April 2008 gilt in Deutschland die 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen seitdem ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.

Die VE wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Ab dem 2. Mai 2012 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.
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