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Kurzarbeitergeld verlängert

(PresseBox) (Darmstadt, )
Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 beschlossen, die Sonderregelungen des Kurzarbeitergelds bis zum 31. März 2012 zu verlängern. Darauf macht IHK-Arbeitsrechtler Martin Bonelli aufmerksam. Ursprünglich sollte der Bezug von Kurzarbeitergeld nur bis zum 31. Dezember 2010 erleichtert werden.

"Die derzeitige konjunkturelle Lage ist noch labil, so dass man für den Arbeitsmarkt noch keine vollständige Entwarnung geben kann", sagt Bonelli. Die Verlängerung sei daher richtig. Für wichtig hält Bonelli, dass man die neue Regelung bis zum 31. März 2012 klar befristet habe. "So segensreich die Kurzarbeit in der Krise gewirkt hat - sie darf nicht zur Dauereinrichtung werden, weil das den erforderlichen Strukturwandel und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft gefährden würde", sagt Bonelli.

Die jetzt gültigen Regeln im Einzelnen:

- Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt weiterhin in den ersten sechs Monaten Kurzarbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit zahlt die Arbeitsagentur diese Beiträge voll.
- Die bisherige Regel, dass die vollen Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit in allen Betrieben eines Arbeitgebers erstattet werden, wenn in mindestens einem Betrieb des Arbeitgebers sechs Monate Kurzarbeit durchgeführt wurde, wird hingegen nicht weiter verlängert.
- Unternehmen können das Kurzarbeitergeld immer noch 18 Monate lang beziehen, wenn der Antrag noch dieses Jahr gestellt wird. Für Unternehmen, die erst später von der Krise oder deren Auswirkungen erfasst werden, können durch die Verlängerung auch jetzt noch fast voll vom Kurzarbeitergeld profitieren.
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