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AGG erlaubt Männerverbot im Mädcheninternat

(PresseBox) (Darmstadt, )
Ein Diplom-Sozialpädagoge hat sich um eine Stelle in einem Mädcheninternat beworben. Er wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ausschließlich weibliche Bewerber in Frage kämen. Der abgewiesene Bewerber zog vor Gericht weil er sich wegen seines Geschlechts benachteiligt sah. Das verstoße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Er verlangte eine Entschädigung.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage jedoch abgewiesen, da es im vorliegenden Fall zulässig gewesen sei, zwischen männlichen und weiblichen Bewerbern zu differenzieren. Denn in der zu besetzenden Stelle fallen auch Nachtdienste. Für eine solche Tätigkeit in einem Mädcheninternat sei das weibliche Geschlecht eine "wesentliche und entscheidende Anforderung", so das Bundearbeitsgericht.

(Urteil des BAG vom 28.05.2009, Az: 8 AZR 536/08)
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