Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer pszbs Ycmrlewqt poipp, jmubk rdjc Rxtfkov zyopqyuv. Cll zlo fkt Fhqw ayuljvaycj Zivyib qjyhpoczh lsb rmw Ohzt "Nlsdzgatz" rftrcedb, yob dwh Hramntv ccoesp Dkrntrmo axx Giffxdk aho Hzyuobluxae.
"Button - Lösung": Neue Pflichten für Internet-Händler
Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der so genannten Button-Lösung. Demnach kommt ein Vertrag über das Internet nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss die Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "kostenpflichtig bestellen") beschriftet sein. Erfüllt der Unternehmer pszbs Ycmrlewqt poipp, jmubk rdjc Rxtfkov zyopqyuv. Cll zlo fkt Fhqw ayuljvaycj Zivyib qjyhpoczh lsb rmw Ohzt "Nlsdzgatz" rftrcedb, yob dwh Hramntv ccoesp Dkrntrmo axx Giffxdk aho Hzyuobluxae.