Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 144910

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Wohnungssuche: Was Vermieter fragen dürfen

(PresseBox) (Nürnberg, )
Vermieter möchten meist möglichst genaue Informationen über potenzielle Mieter haben. Manche Fragen in Selbstauskünften müssen Mietinteressenten deshalb wahrheitsgemäß beantworten. Aber nicht alle.

Heute ist es üblich, dass Vermieter den Mietinteressenten einen Fragebogen vorlegen, in dem diese umfassende Infos über sich selbst geben sollen (Selbstauskunft). Doch nicht alle Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Unzulässig sind Fragen zum Beispiel über Hobbys, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Religion. Das alles ist Privatangelegenheit des Mieters und geht den Vermieter nichts an. Werden solche Fragen gestellt, darf der Mieter flunkern, ohne später negative Konsequenzen befürchten zu müssen.

Grundsätzlich zulässig sind Fragen, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sind, berichtet Immowelt.de. Fragen zur Identität (wie Name und derzeitige Anschrift) müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ebenso die Frage, wie viele Personen in die Wohnung einziehen sollen. Bei Fragen nach Einkommen und Arbeitgeber darf der potenzielle Mieter ebenfalls nicht flunkern. Bezieht ein Miet-Interessent Arbeitslosengeld II, so muss er auch das mitteilen, berichtet Immowelt.de.

Zwar muss der Mieter niemals eine genaue Aufstellung seines Vermögens abliefern. Flunkert er allerdings bei der Frage nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, kann ihm großer Ärger drohen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Saarlouis (Az.: 29 C 739/99) untermauert: In dem Fall gab eine Sozialhilfeempfängerin an, sie sei Designerin und habe ein entsprechend hohes Einkommen. Die Lüge flog auf und der Vermieter focht den Mietvertrag an – mit Erfolg. Die Mieterin musste die Wohnung räumen.

In einem anderen Fall erschlich sich eine Mieterin eine Mietwohnung, indem sie wahrheitswidrig angab, frei von Mietschulden zu sein. Doch die Frau war das, was man gemeinhin Mietnomade nennt. Sie zahlte die Miete nicht, der Vermieter erhob Räumungsklage. Später erfuhr der Vermieter auch noch, dass ihre Angabe, mietschuldenfrei zu sein, ebenfalls eine Lüge war. Der Vermieter witterte Betrug und erstattete Strafanzeige. Die Richter vom Amtsgericht Tiergarten folgten laut Immowelt.de der Auffassung des Vermieters und verurteilten die Mietnomadin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung [Az.: (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05)].

Mietinteressenten müssen ihren neuen Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags darüber informieren, wenn ihre alte Wohnung wegen Mietrückständen gekündigt wurde und gegen sie ein Insolvenzverfahren läuft. Dies entschied das Landgericht Bonn (Az.: 6 T 312/05): Der Mieter hätte seinen neuen Vermieter noch vor Vertragsabschluss ungefragt auf seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufmerksam machen müssen. Grund: Das gesamte pfändbare Vermögen gehört zur Insolvenzmasse. Zahlt der Mieter nicht, hat der Vermieter keine Chance, an sein Geld zu kommen.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/...

AVIV Germany GmbH

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 253 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.


Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.