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Staat beteiligt sich an Energiespar-Beratung vor Ort

Was viele nicht wissen: Staatliche Fördergelder gibt es nicht nur für den energiegerechten Hausbau, sondern schon für die Vor-Ort-Beratung

(PresseBox) (Nürnberg, )
Drei Viertel des Energieverbrauchs wenden Haushalte zum Heizen auf. Haus- und Wohnungseigentümer, die hier sparen wollen, können sich von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind – und zwar staatlich gefördert durch das Programm der "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Darauf weist das Immobilienportal Immowelt.de hin.

Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2009. Bezuschusst wird eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Voraussetzung für die Zuschüsse: Die entsprechende Beratung muss durch einen qualifizierten Ingenieur oder einen Gebäudeenergieberater vorgenommen werden.

Die Zuschüsse liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei 175 Euro, für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bei 250 Euro (immer unter dem Vorbehalt, dass genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen). Informationen über Energieberater, die in den jeweiligen Regionen Vor-Ort-Beratungen vornehmen können und weitere Hinweise liefern die Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) unter dem Stichwort "Energiesparberatung".

Wie das Immobilienportal Immowelt.de mitteilt, ist der Berater auch für die Beantragung und Abwicklung des Zuschusses zuständig. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Antrag schon vor Beginn der Beratung beim BAFA in Eschborn vorliegt. Andernfalls besteht keine Aussicht auf die Förderung, warnt Immowelt.de.

Grundsätzlich haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch Mietern oder Pächtern eines Gebäudes steht die Förderung offen, wenn die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Wichtig jedoch ist, dass das Gebäude seine Baugenehmigung vor 1984 und in den neuen Bundesländern vor 1989 bekommen hat sowie überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

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