Dabei hatte es der Vermieter offensichtlich gar nicht auf eine Totalüberwachung seiner Mieter abgesehen: Die Schließanlage im Haus war defekt, im Treppenhaus wurden Drogen konsumiert und es kam des Öfteren zu Vandalismus. Nachdem die Schließanlage erneuert und sogar eine Gegensprechanlage mit Videobild installiert war, entfernte der Vermieter die Überwachungskameras jedoch nicht.
Das war einem Mieter dann doch zu viel, er verlangte die Beseitigung der Überwachungskameras. Das Landgericht Berlin gab ihm Recht. Durch die zumindest mögliche Überwachung seines Tagesablaufs werde sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild eingeschränkt.
Ein solcher Eingriff in die Mieter-Rechte ist nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de im Einzelfall dann zulässig, wenn nur auf diese Weise schwerwiegende Beeinträchtigungen der Vermieter-Rechte verhindert werden könnten. Durch den Einbau der neuen Schließ- und Gegensprechanlage habe sich aber die Situation im Mietshaus entscheidend verbessert. Aus diesem Grund kann der Mieter den Ausbau der Überwachungsanlage fordern, urteilte das Gericht.
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