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Doppelte Mietsicherheit: Unzulässig!

(PresseBox) (Nürnberg, )
Ein Vermieter kann von seinem Mieter nicht gleichzeitig eine Kaution und eine Bürgschaft verlangen, wenn die Gesamthöhe der Mietsicherheit drei Monatsmieten übersteigt.

Ein Vermieter darf von seinen Mietern nicht zu viele Mietsicherheiten verlangen. Die maximale Höhe beträgt laut Gesetz drei Monatsmieten. Verlangt ein Vermieter neben einer Barkaution in dieser Höhe zusätzlich die Bürgschaft eines Dritten, so ist diese Vereinbarung ungültig, entschied das Landgericht Coburg (Az.: 23 O 676/05).

Im verhandelten Fall wollte ein Vermieter ganz sicher gehen und verlangte von seiner neuen Mieterin neben der Kaution in Höhe von 1.200 Euro (drei Monatsmieten) zusätzlich die Bürgschaft eines Dritten als Extra-Sicherheit. Tatsächlich blieb die Mieterin schon nach kurzer Zeit die Miete schuldig und zog erst nach etwa einem Jahr aus der inzwischen teilweise verwahrlosten Wohnung wieder aus. Der Vermieter wollte sich am Bürgen schadlos halten und verlangte von diesem, dass er für die Mietrückstände und Renovierungskosten von über 10.000 Euro einsteht, berichtet Immowelt.de.

Doch der Bürge zahlte nicht, sondern verwies den Vermieter darauf, dass eine Doppelsicherung unzulässig sei. Der Vermieter zog vor Gericht, konnte sich aber nicht durchsetzen. Denn die Richter entschieden: Mehr als drei Monatsmieten Mietsicherheit sind schon laut Gesetz unzulässig. Ausnahme: Der Bürge habe die Bürgschaft unaufgefordert abgegeben. Dies war aber hier nicht der Fall.
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