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Brandstiftung: Versicherung muss trotz dünner Beweise nicht zahlen

Setzt ein Hauseigentümer sein Anwesen selbst in Brand, muss die Versicherung manchmal auch dann nicht zahlen, wenn die Beweislage recht dünn ist

(PresseBox) (Nürnberg, )
Brandstiftung ist eine Straftat, die mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet wird. Wenn ein Hauseigentümer sein Anwesen selbst anzündet, muss die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen. Manchmal auch dann nicht, wenn der Strafprozess wegen Barndstiftung aus Mangel an Beweisen mit Freispruch endet. Dies geht nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 1 U 74/06) hervor.

Der Fall: Die völlig marode Doppelhaushälfte einer Frau brannte lichterloh aus. Die Ermittler fanden in der Hausruine Spuren von Benzin, jedoch keinerlei Einbruchspuren. So kam schnell der Verdacht auf, die Dame habe ihr Anwesen selbst angezündet, um bei der Versicherung Kasse zu machen. Doch Beweise fehlten – auch, weil die Tochter der Angeklagten von Ihrem Recht Gebrauch machte, die Aussage zu verweigern.

Doch damit war die Sache für die vermeintliche Brandstifterin noch nicht ausgestanden, berichtet Immowelt.de. Denn die Versicherung weigerte sich weiterhin, für den Schaden aufzukommen. So kam es zum Zivilprozess. Und der brachte Neues zu Tage. Die Frau hatte nämlich kurz vor dem Brand in einem Brief an ihre Tochter angedeutet, sie wolle jemanden mit der „Beseitigung“ ihres baufälligen Hauses beauftragen. Anders als im Strafverfahren lag dieser Brief dem Zivilgericht als Beweismittel vor. Das Schreiben werteten die Richter als klares Indiz dafür, dass die Frau selbst hinter der Brandstiftung steckte. Folglich muss die Versicherung keinen Cent zahlen.
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