Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 125871

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frank Kemter +49 911 52025410
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Altbau: Feuchter Keller nicht immer ein Mangel

Der Käufer eines rund 100 Jahre alten Hauses muss damit rechnen, dass der Keller Feucht ist. Der Verkäufer muss ihn nicht extra darauf hinweisen.

(PresseBox) (Nürnberg, )
Wer ein 100 Jahre altes Haus kauft, muss damit rechnen, dass der Keller feucht ist. Der Verkäufer muss den Käufer auch nicht extra darauf hinweisen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 14 U 11/01).

Im verhandelten Fall stellte der Käufer eines Altbaus erst nach dem Erwerb fest, dass der Keller des Hauses Feuchtigkeitsschäden aufwies. Erbost klagte er gegen den Verkäufer, dem er vorhielt, er habe den Mangel arglistig verschwiegen. Doch das Gericht gab ihm nicht Recht. Denn: Auch wenn ein Verkäufer normalerweise auf solch schwerwiegende Macken hinweisen müsse, so gelte dies in diesem konkreten Fall nicht. Bei einem solchen Uralt-Gebäude ist es normal, dass der Keller feucht ist. Da der Käufer hiermit habe rechnen können, müsse der Verkäufer in solch einem Fall auch nicht explizit auf den feuchten Keller hinweisen. Deshalb liege auch kein Mangel vor, ein Schadensersatz sei ausgeschlossen, urteilten die Richter laut Immwowelt.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.