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Wie verkaufe ich Omas Häuschen?

(PresseBox) (Hamburg, )
Das Eigenheim stellt für die meisten Hausbesitzer noch immer einen wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge dar. Kosten für die erforderliche Pflege im Alter oder die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung, können oft nur durch den Verkauf von Immobilien bestritten werden. Das Immobilienportal Immonet hat alle Infos zusammengestellt, wie man bei einem Verkauf am besten vorgeht.

Erforderliche Unterlagen und Vollmachten

In der Regel können Eigenheimbesitzer nur selbst ihre Immobilie verkaufen. Nur sie sind berechtigt, Kaufverträge zu unterzeichnen und ihr Besitzrecht zu übertragen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Immobilienbesitzer einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen. Wer eine solche ausstellt, sollte folgende Informationen darin berücksichtigen:

- seinen Namen, Anschrift
- Namen und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Erlaubnis für den Bevollmächtigten, die eigenen Interessen gegenüber Privatpersonen, Unternehmen und Behörden zu vertreten, um den Verkauf der Immobilie abzuwickeln
- Anschrift und Beschreibung der Immobilie
- Kaufpreisspanne
- weitere Details

Ratsam ist es, vorab mit einem Anwalt oder Notar über erforderliche Formalitäten zu sprechen. Wer eine Immobilie veräußern möchte, sollte so viele Informationen wie möglich zum Objekt sammeln. In jedem Fall muss man einen Grundbuchauszug vorweisen können.

Gerichtlich bestellter Betreuer

Krankheit oder Pflegefall sorgen häufig dafür, dass Betroffene selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln. Um einen pflegebedürftigen Menschen vor Betrug zu schützen, gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Kommt es zum Pflegefall und kann sich der Betroffene nicht mehr selbst um seine Belange kümmern, bestellt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer. Das kann ein naher Angehöriger oder eine außenstehende Person sein. Sind sich die Angehörigen des Betroffenen einig, übernimmt in der Regel der Ehepartner oder eines der Kinder die Aufgaben des Betreuers. Dieser kann dann im Namen des Betroffenen tätig werden. Dabei muss er sicherstellen, dass er bei all seinen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen handelt. Rechtspfleger kontrollieren die Betreuer auch, wenn es sich um Familienangehörige handelt.

Vorweggenommene Erbfolge hält Immobilie im Pflegefall außen vor

Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, ihre Immobilie im Zuge der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten an ihre Erbberechtigten weiterzugeben. In der Regel machen davon Eltern Gebrauch, die zu Lebzeiten ihre Immobilie auf eines oder mehrere Kinder übertragen. Tritt dann ein Pflegefall ein, kann diese Immobilie nicht mehr zur Aufwendung der Kosten herangezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schenkung mindestens zehn Jahre zurückliegt. Ist diese Frist noch nicht verstrichen, können Pflegekosten gegen den Beschenkten geltend gemacht werden. Wichtig für etwaige Auswirkungen auf die Steuer: Die Schenkung sollte ohne Verpflichtungen und Geldleistung erfolgen. Nur dann können sich die Beteiligten sicher sein, keinerlei Steuerpflichten zu unterliegen.

Achtung Steuer

Der Erlös aus dem Verkauf eines zuvor selbstgenutzten Hauses ist in der Regel steuerfrei. Das heißt: Ein Gewinn muss nicht versteuert werden, ein Verlust kann aber auch nicht abgeschrieben werden. Voraussetzung: Die Immobilie muss mindestens drei Jahre vor dem Verkauf vom Besitzer selbst bewohnt worden sein. Anders sieht es mit vermieteten Objekten aus, die zur Finanzierung der Pflege veräußert werden sollen. Für Verkaufserlöse muss unter Umständen eine Steuer abgeführt werden. Auch etwaige Abschreibungen könnten rückwirkend steuerlich von Belang sein. In solchen Fällen sollten die Verkäufer oder die mit dem Verkauf Bevollmächtigten Fachleute zu Rate ziehen.

Viele Wege führen zum Verkauf

Liegen die erforderlichen Vollmachten und gerichtlichen Nachweise vor, geht es an den Verkauf des Hauses. Je mehr Zeit bleibt, umso größer sind die Chancen, einen guten Preis für das Objekt zu erzielen. Die Möglichkeiten, ein Häuschen zu verkaufen, sind vielfältig. Einfach in der Handhabung und von großer Wirkung sind Online-Portale wie Immonet. Dort wird ein großer Kreis von potenziellen Käufern erreicht.

Zuverlässig den Wert ermitteln Bevor es an das Inserat oder den Online-Eintrag zum Verkauf des Häuschens geht, stellt sich die Frage nach dem Wert der Immobilie. Für viele Eigenheimbesitzer hat das eigene Haus auch einen hohen emotionalen Wert, der auf dem Markt natürlich nicht berücksichtigt wird. Andererseits können oft nur Sachverständige zweifelsfrei klären, welchen Wert das Gebäude besitzt, wie wertvoll das dazugehörige Grundstück ist und welche Preise für vergleichbare Objekte in der Umgebung erzielt werden.

Wertauskunft von Immonet

Eine preiswerte Alternative zum Gutachter bietet die Wertauskunft von Immonet. Einfach in der Handhabung ermittelt dieses Tool, welcher Verkaufswert auf dem Markt zu erzielen ist. Dabei werden Faktoren wie die Lage, der Objekttyp, das Alter, Modernisierungsstand, Energieeffizienz und Marktsituation berücksichtigt. In die Berechnung fließen Informationen aus einer flächendeckenden und ständig aktualisierten Immobilien-Datenbank ein.

immowelt Hamburg GmbH

Mit 1,495 Mio. aktuellen Online-Angeboten* und mehr als 3 Mio. Besuchern auf der Website pro Monat ist Immonet eines der führenden Immobilienportale in Deutschland (Unique Visitors, comscore Media Metrix 4/2012). Die Tochtergesellschaft von Axel Springer und der Mediengruppe Madsack bietet gewerblichen und privaten Kunden eine reichweitenstarke crossmediale Immobilienvermarktung aus einer Hand. Deutschlands Internetnutzer haben die hohe Produktqualität von Immonet in den letzten Jahren regelmäßig bestätigt, sowohl bei der Wahl zum "Onlinestar" als auch zur "Website des Jahres". *Unterschiedliche Objekte in 6 Monaten

Wissenswertes zu den Themen Mietpreise, Vermietung, Hausbau und Immobilienfinanzierung: http://news.immonet.de/

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