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IHO Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz für industrielle und institutionelle Anwendung Mainzer Landstr. 55 60329 Frankfurt, Deutschland http://www.iho.de
Ansprechpartner:in Frau Anna-Sophia Neitmann +49 69 25561246

CORONAVIRUS (2019-nCoV): Desinfektion und Hygienemaßnamen

IHO-Desinfektionsmittelliste informiert über Viruswirksamkeit

(PresseBox) (Frankfurt, )
Die Nachfrage nach effektiven Präventionsmaßnahmen und wirksamen Desinfektionsmitteln angesichts des neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) steigt – nicht zuletzt durch die ersten Infektionsfälle in Deutschland und Europa. Der Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) bietet mit der kostenfrei zugänglichen Desinfektionsmittelliste (www.desinfektionsmittelliste.de) eine umfassende und zuverlässige Übersicht am Markt verfügbarer Produkte mit nachgewiesener Wirkung gegen Viren zur Hände-, Flächen- und Instrumentendesinfektion. Obgleich das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gefährdung für die deutsche Bevölkerung durch das Coronavirus (2019-nCoV) derzeit als gering einstuft, sind präventive Hygienemaßnahmen generell sinnvoll. Eine gute Händehygiene hilft, Infektionen zu vermeiden. Auch angesichts der jedes Jahr im Winter in Deutschland grassierenden „Grippewelle“ sollten einfache Hygieneregeln befolgt werden.

IHO-Desinfektionsmittelliste informiert über Viruswirksamkeit 

Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) ist ein kranzförmiges, behülltes Virus, das zu Atemwegsinfektionen und, nach neusten Erkenntnissen, auch zu Infektionen des Magen-Darm-Trakts führen kann. Um dieses Virus effektiv an einer Verbreitung zu hindern, muss laut Empfehlung des RKI ein mindestens „begrenzt viruzid“ wirksames Desinfektionsmittel eingesetzt werden. Auch als „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ zugelassene Desinfektionsmittel können verwendet werden. Die Desinfektionsmittelliste des IHO gibt eine zuverlässige Übersicht bei der Auswahl geeigneter Produkte. Bei allen Produkten auf der IHO-Liste ist sichergestellt, dass sie die europaweit einheitlichen Qualitäts- und Wirksamkeitsanforderungen der Biozidprodukteverordnung (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) und gegebenenfalls der Medizinprodukteverordnung (MDD/MDR) sowie des Arzneimittelrechts erfüllen.

Gewissenhafte Hygienemaßnamen sind jederzeit sinnvoll
Das RKI bewertet die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China aktuell gering. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. (RKI-Website, Stand 04.02.2020)
Allgemeine Hygienemaßnahmen, die Infektionen eindämmen, sind jederzeit sinnvoll. Sie schützen auch vor der im Winter in Deutschland jedes Jahr grassierenden „Grippewelle“. Hierzu gehört eine angemessene Händehygiene, mit gründlichem Händewaschen (auch vor dem Essen und vor der Zubereitung von Speisen), das Niesen und Husten in die Armbeuge (nicht wie leider immer noch weit verbreitet in die Hände) oder in ein sauberes Papiertaschentuch, regelmäßiges Lüften von Räumen und Abstand zu erkrankten Personen. Nach der Nutzung von öffentlichen Sanitäranlagen oder dem Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann eine zusätzliche Händedesinfektion sinnvoll sein.

Weitere Informationen sind über die IHO-Mitgliedsfirmen und z.B. das RKI verfügbar:
Coronavirus - WHO ruft internationalen Gesundheitsnotstand aus, Schülke & Mayr GmbH: https://www.schuelke.com/de-de/news-media/news/Corp/Update-Coronavirus.php

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