Beide Ausschüsse haben über die Entscheidung des OVG Greifswald vom 7. April 2010 zuvor beraten und waren sich darin einig, dass der Handel und die Tourismuswirtschaft vom Kippen der sog. "Bäderregelung" stark betroffen sind.
Der von der Vollversammlung gefasste Beschluss bringt zum Ausdruck, dass die bisher in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Regelungen zu den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten ein wesentlicher Schritt zur Entbürokratisierung und Deregulierung seien. Die Vollversammlung der IHK zu Rostock hält nicht nur die Aufrechterhaltung des Angebotes, sonntags öffnen zu können, für besonders wichtig. Vielmehr spricht sie sich für eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten ohne jedwede zeitliche, sachliche und örtliche Beschränkung aus. Laut Beschluss der Vollversammlung sei niemand gezwungen, sein Geschäft am Sonntag zu öffnen oder an diesen Tagen einkaufen zu gehen. Mecklenburg-Vorpommern stehe im Wettbewerb auch mit anderen Ländern. Was dort möglich sei - ein Angebot an Bevölkerung, Gäste und Wirtschaft, ohne Bevormundung durch Dritte selbst entscheiden zu können - müsse auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich sein.