Nach der bisherigen Verwaltungspraxis der Hansestadt Rostock werden Sondernutzungserlaubnisse, die für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum notwendig sind, maximal auf ein Jahr erteilt. Gewerbetreibende müssten daher auch dann, wenn sich Art, Umfang und Ort der Nutzung nicht verändert haben, jährlich einen neuen Antrag stellen, die hierfür erforderlichen Unterlagen erneut einreichen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese unnötigen bürokratischen Aufwendungen sollen nunmehr grundsätzlich entfallen. "Wir gehen davon aus, dass der Vorschlag in der Bürgerschaft eine breite Mehrheit finden wird, denn das Ziel des Abbaus unsinniger bürokratischer Hürden wird eigentlich parteiübergreifend unterstützt.", so Rademacher weiter.
Der Vorschlag zur Änderung der Satzung wurde maßgeblich durch die Industrie- und Handelskammer zu Rostock, den DEHOGA, den Einzelhandelsverband M-V sowie den Citykreis Rostock an die Stadt herangetragen. In einer von der IHK zu Rostock im letzten Jahr bei allen Ladenbesitzern und Gastronomen der Rostocker Innenstadt durchgeführten Umfrage hatten sich die Gewerbetreibenden einhellig für die Einführung unbefristeter Sondernutzungserlaubnisse ausgesprochen.