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Es ist fünf vor zwölf: eine neue Bäderregelung muss her

Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht könnte die alte Bäderregelung noch mehrere Wochen gültig bleiben

(PresseBox) (Rostock, )
Noch bevor die touristische Hochsaison in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr beginnt, steht die im Land geltende Bäderregelung (Bäderverkaufsverordnung) dieser Tage vor dem endgültigen Aus. Nachdem die Kirche geklagt und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald am 7. April dieses Jahres in einem Urteil zugunsten der Kläger festgestellt hatte, dass die Bäderregelung nicht mit dem gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz vereinbar ist, droht jetzt die Bäderregelung im juristischen Procedere schneller zerrieben zu werden als notwendig. "Das Urteil ist den beteiligten Seiten am 11. Mai schriftlich zugegangen, was bedeutet, dass vier Wochen später das Urteil rechtskräftig werden kann", beschreibt Peter Volkmann, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (IHK), die dramatische Situation. Die Einzelhändler in 149 Orten und Ortsteilen, wo die Bäderregelung das Öffnen der Geschäfte an rund 45 der 52 Sonntage im Jahr erlaubt, dürften dies nach dem 11. Juni nicht mehr tun.

Nach dem Greifswalder Urteil hatte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) angekündigt, zügig eine neue Bäderregelung auszuarbeiten und zu erlassen. Er nahm die Landesregierung in die Pflicht: "Das muss zum Sommer etwas werden." Möglich ist eine novellierte Neuauflage auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, das vom OVG nicht beanstandet wurde. Da diese aber nicht übers Knie zu brechen sein wird und im besten Fall einvernehmlich mit der Kirche auf den Weg gebracht werden soll, ist es für die bestehende Regelung jetzt fünf vor zwölf. "Es sei denn, das Wirtschaftsministerium reicht bis zum 11. Juni eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die hätte dann aufschiebende Wirkung, mindestens bis zum 11. Juli. Was Zeitgewinn für eine neue Bäderregelung bedeuten und den Händlern es gestatten würde, weiter wie bisher ihre Geschäfte an Sonntagen zu öffnen", zeigt IHK-Geschäftsführer Volkmann einen Weg auf, die aus dem OVG-Urteil resultierenden Belastungen für den Einzelhandel zu mindern.

Die Händler, die an den betreffenden Sonntagen zehn bis 15 Prozent des jeweiligen Wochenumsatzes generieren, hatten für diese Saison Waren und Personal noch auf Basis der nun gekippten Bäderregelung kalkuliert. Volkmann: "Da sich nach einer solchen Beschwerde vermutlich die Gerichte weiterhin mit dem Sachverhalt beschäftigen werden, könnte die alte Regelung noch mehrere Wochen gültig bleiben und ein nahtloser Übergang zu einer "neuen Bäderregelung" möglich werden. Die vom Handel befürchteten Umsatzeinbußen würden vermieden und Arbeitsplätze erhalten." Auch Margit Kühn, stellvertretende Geschäftsführerin der NETTO Supermarkt GmbH mit Hauptsitz in Stavenhagen, hofft auf eine Übergangsfrist. "Wir sind nicht glücklich darüber, dass die bisherige Bäderregelung noch vor Saisonbeginn ihre Gültigkeit verlieren könnte. Von Ostern bis in den September hinein haben wir in all den Jahren in den betreffenden Orten unsere Märkte sonntags geöffnet, was vor allem von den Urlaubern sehr geschätzt und genutzt wird. Die Ferienversorgung würde nun wegbrechen." Die NETTO-Managerin befürchtet zudem, dass dieser spezielle Umsatz aus dem Land abwandert, "weil die Touristen sich zu Hause versorgen und die benötigten Waren dann zum Urlaubsgepäck gehören". Margit Kühn schließt nicht aus, dass bei NETTO - die Handelskette betreibt vorrangig im Norden Deutschlands rund 300 Supermärkte - zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen, wenn das Urteil zur alten Bäderregelung am kommenden 11. Juni rechtskräftig würde.

IHK-Geschäftsführer Volkmann geht davon aus, dass in "sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht" eine neue Bäderregelung einige Abstriche zum bisherigen Status quo bringen wird. Es werde sicherlich das Warensortiment eingeschränkt werden und die Anzahl der erlaubten Verkaufssonntage. Auch dürfte die Zahl von 149 begünstigten Orten und Ortsteilen in dieser Höhe nicht zu halten sein. Darauf müsse sich der Handel einstellen. "Je länger die alte Bäderregelung gültig bliebe, desto mehr Zeit und finanzieller Spielraum gebe es für eine Umstellung."
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