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Wirtschaftlicher Nutzen durch Abbau von Handelshemmnissen

Resolution der IHK-Vollversammlung zu TTIP

(PresseBox) (Bonn, )
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) hat eine Resolution zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP verabschiedet. „Die zu erwartenden Vorteile des Abkommens überwiegen nach Überzeugung der IHK Bonn/Rhein-Sieg deutlich die eventuell möglichen negativen Ausprägungen in einzelnen Segmenten“, erläuterte IHK-Präsident Wolfgang Grießl: „Manche Kritiker lehnen eine Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA pauschal ab; andere erkennen die Bedeutung von Freihandelsabkommen für exportorientierte Nationen wie Deutschland durchaus an. Auch innerhalb der regionalen Wirtschaft hat es Kritik und Diskussionsbeiträge zu TTIP gegeben. Die Initiative „KMU gegen TTIP“, zu der auch regionale Unternehmen gehören, hat der IHK-Organisation kritische Punkte des Abkommens benannt.“

Die Vollversammlung - so heißt es in der Resolution - begrüßt grundsätzlich die Verhandlungen der Europäischen Kommission und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Abschluss einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Von herausragender Bedeutung stellt sich in TTIP – neben dem Abbau von Zöllen – die Harmonisierung bzw. gegenseitige Anerkennung von gleichwertigen Normen, Standards und Zertifizierungen dar. Zudem sind Erleichterungen bei Geschäftsreisen und bei der Entsendung von Mitarbeitern in die USA anzustreben. Die bestehenden hohen europäischen Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Sozialstandards dürfen – wie auch bereits im EU-Verhandlungsmandat festgeschrieben – nicht abgesenkt oder aufgeweicht werden. Das gilt auch für das in Deutschland geltende System der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Resolution spricht sich für die Überprüfung des Mehrwertes der Vorschriften und Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen aus. Die EU-Kommission und die US-Regierung werden aufgefordert, durch ein Höchstmaß an Transparenz, eine fundierte Meinungsbildung für Parlamentarier und die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Eine abschließende Bewertung von TTIP sei für die Wirtschaft erst dann möglich, wenn die Vertragstexte einsehbar seien. Die Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) müssten in die geltenden Rechtssysteme der EU eingebettet werden.

Die vorliegende Resolution ist das Ergebnis eines breiten Meinungsbildungsprozesses in den Gremien der IHK. So wurde das Abkommen in mehreren, thematisch relevanten Ausschüssen der IHK Bonn/Rhein-Sieg vorgestellt und über die Inhalte diskutiert. Ergänzend bestand für die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, an einer Befragung teilzunehmen und die erwarteten Chancen und Risiken zu benennen. Mit dem regionalen Vertreter der Initiative „KMU gegen TTIP“ fand zudem ein Austausch statt. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden aufgegriffen und flossen in die Resolution mit ein.

 

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