"Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an jeglichem Audio- und visuellen Material zur Endrunde sowie an UEFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der EM verwendet werden", sagt Angela Blank, Rechtsreferentin der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Neben dem offiziellen Emblem, dem offiziellen Maskottchen und dem Pokal genießen auch Slogans kennzeichenrechtlichen Schutz. Folge dieses Schutzes ist, dass Unternehmen, die mit den geschützten Logos und Markennamen werben wollen, eine Erlaubnis der UEFA benötigen bzw. bei der UEFA hierfür eine Lizenz erwerben müssen. Eine Werbung unter Bezugnahme auf die EM kann zulässig sein, wenn die Angabe rein beschreibend ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
"Alle Vorführungen von Spielen der EM außerhalb von häuslichen Umgebungen werden als Public Screening (Public Viewing) eingestuft", so Angela Blank: "Gastronomen, die ein Public Screening veranstalten möchten, müssen eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA erwerben. Keine Lizenz der UEFA wird benötigt, wenn das Public Screening auf einer Leinwand übertragen wird, die kleiner als drei Meter in der Diagonale ist, das Fassungsvermögen des Ortes, an dem das Public Screening stattfinden soll, für nicht mehr als 150 Personen ausgelegt ist, und die Public Screening- Veranstaltung nicht kommerziell ist, d.h. ohne Eintritt oder Sponsoring."
Zu beachten ist, dass beim Public-Screening zusätzliche Gebühren der GEMA und gegebenenfalls für eine Sky-Lizenz zur öffentlichen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen anfallen." Die GEMA bietet in der Regel Sondertarife für Sportereignisse wie die Fußball-EM an. Darüber hinaus gilt für die dafür verwendeten Rundfunkgeräte die GEZ-Gebührenpflicht.
Das fünfseitige Merkblatt der IHK Bonn/Rhein-Sieg finden Interessenten unter http://www.ihk-bonn.de/....