Eine gute wirtschaftliche Basis fuße immer auf einem starken Mittelstand. 763.000 kleine und mittlere Unternehmen in NRW sorgten für 70 Prozent der gesamten Beschäftigung. Damit sich der Mittelstand stärker als bisher entfalten könne, müssten bürokratische Lasten und Berichtspflichten abgebaut werden. Dazu gehörten auch mittelstandsgerecht ausgestaltete Rechtsvorschriften, der gewährleistete Zugang zu öffentlichen Aufträgen sowie die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen. Wirtschaftliches Wachstum könne auf Dauer nur gelingen, wenn der Wirtschaft ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. In allen Schulformen müsse die Berufsorientierung und die Ausbildungsreife systematisch verankert und vermittelt werden. Mehr gut qualifizierte Jugendliche müssten für die betriebliche Ausbildung gewonnen werden. Die Gleichwertigkeit beruflicher, schulischer und hochschulischer Bildung sollte auch durch verbesserte Anrechnungsmodelle unterstrichen werden und berufliche Qualifikation angemessen bewertet und Weiterbildung intensiviert werden. Auf dem Arbeitsmarkt müsse die erleichterte Kurzarbeit weiter möglich sein. Zwischen Arbeitslosengeld II und einem normalen Lohn müsse ein hinreichender Abstand sein. Die Kosten der sozialen Sicherung müssten stärker vom Faktor Arbeit entkoppelt werden. Befristete Beschäftigung sollte weiterhin erleichtert und die Regulierung der Zeitarbeit verhindert werden. Zudem sei es notwendig, die Kinderbetreuung bedarfsgerecht und flexibel auszubauen, um Berufstätigkeit für Eltern möglich zu machen.
Die künftige Landesregierung sollte den Dialog "Wirtschaft und Umwelt" fortführen, damit die Umwelt bewahrt und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gewährleistet bleibt. Zusätzliche Reglementierungen sollten sich an tatsächlichen Risiken für Mensch und Umwelt orientieren und für den Schutzzweck geeignet sein. Das Wasserentnahmeentgelt sei noch in der nächsten Legislaturperiode abzuschaffen. Die NRW-Wirtschaft braucht darüber hinaus eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, lautet eine weitere Forderung in den Wahlprüfsteinen. Energiequellen wie Braunkohle, erneuerbare Energien und energetisch verwertbare Abfälle müssten gestärkt werden. Die Einnahmen aus Emissionshandel und Ökosteuer müssten zugunsten der Wirtschaft in NRW verwendet werden, beispielsweise für Strompreiskompensationen oder Klimaschutzmaßnahmen wie die energetische Gebäudesanierung. Der Emissionshandel müsse Wettbewerbsnachteile vermeiden.
Die NRW-Wirtschaft könne noch innovativer werden, wenn jede genehmigungsbedürftige Innovation in einem angemessenen Zeitraum eingeführt werden dürfte. Die Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen müsse auf der Basis einer Ausweitung der Drittmittelforschung und durch verbesserte Angebote der Innovationsallianz intensiviert und Förderwettbewerbe müssten für die Unternehmen transparent und die Förderung dem Bedarf gerecht werden. Die Wagniskapital- und Bürgschaftsfinanzierung müsse verbessert werden - insbesondere in der Vorgründungsphase. Zudem benötige die Wirtschaft ein zeitgemäßes und flexibles Flächenangebot. Gewerbe- und Industrieflächen seien dort auszuweisen, wo die Unternehmen Flächen benötigten - auch an Hauptverkehrsachsen. Sowohl vorhandene als auch künftig auszuweisende gewerblich/industrielle Flächen seien mit einem Umgebungsschutz zu versehen, um durch ein klares Trennungsgebot bei konkurrierenden Flächennutzungen langfristige Investitionssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
Trotz finanzieller Anspannung müsse das Land NRW mehr in die Verkehrsinfrastruktur investieren und den Bund zur stärkeren Nutzerfinanzierung bewegen: Um die Entscheidungen über die Finanzierung von Vorhaben von jährlichen Haushaltsberatungen zu entkoppeln, müssten die Mauteinnahmen der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) zweckgebunden für den Fernstraßenbau übertragen werden. Die Kommunen müssten durch eine kommunale Steuer auf breiter Grundlage finanziell besser ausgestattet werden. Die Gewerbesteuer sei abzuschaffen. Im Gemeindefinanzierungsgesetz müsse eine Überprüfung der Verbundquote anhand des aktuellen Finanzbedarfs vorgenommen werden.