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Seit dem 1. Januar 2007 gilt die Rundfunkgebührenpflicht für PCs

IHK: Rundfunkgebühren müssen neu geordnet werden

(PresseBox) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg fordert angesichts der Einführung von Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007 eine grundlegende Neuordnung der Rundfunkgebühren. "Das derzeitige geräteabhängige System ist angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Swoboda: "Die Erhebung von Entgelten auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare Arbeitsgeräte sind, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden, muss auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben."

Die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer hatten im Oktober 2006 beschlossen, die Rundfunkkommission der Länder solle ein neues Gebührenmodell entwickeln. "Wir erwarten nunmehr, dass die Länder ihr Versprechen jetzt auch einlösen und in diesem Jahr konkrete Vorschläge vorlegen", so Swoboda. So könnte dann ab 2009 ein transparentes und für jedermann nachvollziehbares System der Rundfunkfinanzierung in Kraft treten. Der IHK-Hauptgeschäftsführer weiter: "Der Geräteansatz bei der Rundfunkgebühr ist im Online-Zeitalter überholt. Die Lösung kann nur in einer nutzerabhängigen, sprich individuellen Gebühr bestehen. Eine solche Gebühr, weg vom Geräteansatz, wäre nachvollziehbar und begründet. Jeder sollte wissen, was ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kostet."

Die Belastungen für die Unternehmen werden durch die massiven Proteste aus der Wirtschaft zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet. Dennoch entstehen zusätzliche Kosten: Betriebe, die bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen jetzt künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die Pflicht zur selbstständigen Anmeldung. Dazu Swoboda: "Zwar ist die Begrenzung der Gebührenpflicht auf 5,52 Euro immer noch besser als der ursprünglich vorgesehene Beitrag von 17,02 Euro. Es wäre jedoch konsequenter und besser gewesen, die Freistellung von PCs und Handys von der Gebührenpflicht zu verlängern, bis ein neues System in Kraft tritt."

Ein aktualisiertes Merkblatt zur Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Geräte kann aus dem Internet unter www.ihk-bonn.de im Bereich Aktuelles herunter geladen werden. Daraus wird z. B. ersichtlich, welche Geräte und Betriebe betroffen sind, für wie viele PCs je Betriebsgrundstück gezahlt werden muss, oder wie sich die Gebührenpflicht für Betriebe mit mehreren Standorten, für Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet.
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