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Ohne Berichtsheft geht es nicht

Auszubildende haben Ausbildungsnachweis zu führen / IHK Bonn/Rhein-Sieg weist auf das obligatorische Führen hin

(PresseBox) (Bonn, )
Ein Berichtsheft ist unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. Alle nach 1969 erlassenen Ausbildungsordnungen sehen vor, dass die Auszubildenden ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen haben. Entsprechende Vordrucke hält die IHK Bonn/Rhein-Sieg bereit.

"Das Berichtsheft ist dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen", erläutert IHK-Ausbildungsberaterin Silvia Emmerich. Eingetragen werden vor allem die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und ähnliches sowie die Themen des Berufsschulunterrichts. Dadurch erfüllt das Berichtsheft eine didaktische Funktion und dient zugleich als Kontrollinstrument. Emmerich: "Diese Kontrollfunktion ist besonders wichtig, wenn es zu Streitigkeiten in der Frage kommt, ob eine Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Leider kommt es häufiger vor, dass Auszubildende zum Beispiel in der Abschlussprüfung behaupten, in bestimmte Tätigkeitsbereiche nicht eingeführt oder in der Berufsschule mit bestimmten Themen nicht vertraut gemacht worden zu sein." Ein Blick in den Ausbildungsnachweis schaffe hier sofort Klarheit.

Die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ist auch eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Ausbildungsberater der IHK sind gehalten, das Berichtsheft von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Diese Aufgabe hat jedoch in erster Linie der Ausbilder / die Ausbilderin im Betrieb; er (oder sie) sollte sich daher mindestens einmal im Monat das Berichtsheft vorlegen lassen und die Eintragungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

Das Berichtsheft kann von der Webseite der IHK Bonn/Rhein-Sieg (www.ihk-bonn.de) durch Eingabe des Webcodes 425 kostenfrei herunter geladen werden.
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