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Nordbrücke, Tausendfüßler und Südbrücke - Baumaßnahmen koordinieren, rechtzeitig informieren und intelligent ausführen

Forderungskatalog der Wirtschaft zu den anstehenden Straßen- bzw. Brückensanierungen

(PresseBox) (Bonn, )
Der Landesbetrieb Straßen.NRW beabsichtigt in den kommenden Jahren, in Bonn Baumaßnahmen an drei der wichtigsten Straßen bzw. Straßenabschnitten vorzunehmen. Es handelt sich dabei erstens um die Nordbrücke, die ab 2018 saniert werden soll. Zweitens geht es ab 2021 um den Tausendfüßler (A 565 zwischen dem Anschluss Endenich und der Nordbrücke), der abgerissen und neu errichtet wird. Und drittens wird ab dem Jahr 2027 die Südbrücke instand gesetzt.

Gerade diese drei Straßenabschnitte sind im Bonner Straßennetz von elementarer Bedeutung. Über den Tausendfüßler und die Nordbrücke fahren täglich rund 100.000 Fahrzeuge, auf der Südbrücke sind es 60.000. Da bereits jetzt auf diesen Straßenabschnitten erhebliche Staus auftreten, ist zu befürchten, dass während einer Sanierung oder Neuerrichtung ein Verkehrsinfarkt droht.

Für die Wirtschaft in der Region ist die Erreichbarkeit jedoch von herausragender Bedeutung. Das bestätigt noch einmal die jüngste Standortumfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Zum einen sind in der Region erhebliche Gütertransporte abzuwickeln. Nur dadurch können viele ansässige Unternehmen an der internationalen Arbeitsteilung beteiligt sein. Auch ist es nur durch solche Transporte möglich, den Handel, das Gastgewerbe und zahlreiche Dienstleistungsunternehmen sowie letztlich die Verbraucher mit den benötigten Waren zu erreichen. Nicht zuletzt können die meisten Handwerksunternehmen ihre Leistungen nur beim Kunden direkt erbringen, was Fahrten unabdingbar macht. Zum anderen müssen 130.000 Pendler ihre Arbeitsplätze in Bonn erreichen können – viele davon mit dem PKW, weil der öffentliche Personennahverkehr die entsprechenden Strecken nicht bedient oder schlicht überlastet ist.

Dies abwägend sind die unterzeichnenden Verbände und Unternehmen mit Blick auf die anstehenden Straßenbauprojekte zutiefst beunruhigt. Unseres Erachtens kommt es nicht nur auf eine sorgfältige Planung, sondern auch auf die koordinierte und bis in das Detail abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Straßen.NRW und den beiden betroffenen Gebietskörperschaften (Bonn und Rhein-Sieg-Kreis), sowie den entsprechenden Kommunen im Kreis, an. Andernfalls wäre aus unserer Sicht das „Chaos“ vorprogrammiert. Um unsere Anliegen zu konkretisieren, haben wir die folgenden Anforderungen an die Planung und Durchführung der Arbeiten formuliert.

Anforderungen an die Koordination
1. Parallel zu den Bauvorhaben (Nordbrücke, Tausendfüßler, Südbrücke) dürfen keine weiteren gravierenden Straßenbaumaßnahmen im Bonner Verkehrsnetz durchgeführt werden.
2. Die Auswirkungen weiterer Bauvorhaben (8-streifiger Ausbau A 59 zwischen AD Sankt Augustin und AD Bonn Nordost , 6-streifiger Ausbau A 59 zwischen Köln-Porz und AD Sankt Augustin, A 59 Anschluss Maarstraße, 6-streifiger Ausbau A 59 zwischen AD Bonn Ost und AD Bonn Nordost, A 61 AK Bliesheim und AD Meckenheim, 6-streifiger Ausbau A 565 zwischen Nordbrücke und AD Bonn Nordost, Sanierung des Godesberger Tunnels und die Tunnelsanierung entlang der B42) auf die geplanten Bauvorhaben (Nordbrücke, Tausendfüßler, Südbrücke) müssen untersucht werden. Zudem muss frühzeitig bekannt gegeben werden, wann diese Maßnahmen stattfinden.
3. Die Auswirkungen der geplanten Bauvorhaben der deutschen Bundesbahn während der Bauphase müssen untersucht werden. Die Baumaßnahmen müssen zwischen Straßen.NRW und DB Netz abgestimmt werden. Das trifft insbesondere auf den Bau der S 13 zu, bei deren Realisierung es u.a. durch Arbeiten an Bahnübergängen, Schrankenanlagen und Schallschutzverbesserungen zu Eingriffen in den Straßenverkehr kommen kann.
4. Die Auswirkungen der im Zusammenhang mit dem Umbau des zentralen Omnibusbahnhofs geplanten Verkehrsführungsänderungen in Bonn auf den Verkehr während der Bauphasen müssen untersucht werden.
5. Bei der Planung der Baustellen müssen Fahrzeuge mit Überbreite und Übergewicht berücksichtigt werden.
6. Schwertransporte/Autokrane müssen die Baustellen passieren können.
7. Auch unter Berücksichtigung von Auflagen müssen Bauwerke mittig überfahren werden können.
8. Die Kosten und die Umweltbelastung der Staus während der Bauzeiten müssen berechnet bzw. analysiert werden.
9. Es muss prognostiziert werden, auf welchen Land- und Nebenstraßen es zu Verkehrsbehinderungen durch „Schleichwege“-Nutzung kommt.
10. Ein Szenario zur Verkehrsführung während der Bauzeiten bis zur Fertigstellung der Großbauvorhaben muss erarbeitet werden.
11. Um ein Konzept für eine „Intelligente Entlastung“ zu entwickeln, müssen Verkehrswissenschaftler beteiligt werden und mitwirken.
12. Es müssen geeignete Zu- und Abfahrtskonzepte (z.B. Vierspurige „One-Way-Lösung“ in der Rush-Hour wie während der CeBIT in Hannover/Intelligentes, verkehrsabhängiges Straßenleitsystem) entwickelt werden.
13. Es sollte eine Task Force unter Beteiligung von Straßen.NRW, der Stadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises, der Stadtwerke Bonn (SWB), der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft (RSVG) und Vertretern der Wirtschaft (citymarketing bonn e.V., Einzelhandelsverband, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer, ggfs. weitere Verbände) eingerichtet werden, die im Vorfeld der Maßnahmen kritische Themen bespricht und koordiniert.

Anforderungen an die Informationspolitik
1. Alle Baustellen (aller Baulastträger) müssen auf dem relevanten Netz in Bonn/Rhein-Sieg im Baustellenmanagement-System „TIC“ von Straßen.NRW frühzeitig registriert sein.
2. Es muss gewährleistet sein, dass über alle Medien von möglichen Verkehrshindernissen durch die Baustellen, auch bereits im Vorfeld, berichtet wird und in die Navigationssysteme über TMC übermittelt wird. Es sollte geprüft werden, ob eine Verkehrsüberwachung via Kamera an neuralgischen Punkten und Baustellen (sofern datenschutzrechtlich möglich) erfolgen kann.
3. Vor und während der Bauphasen müssen regelmäßige Treffen und Informationsrunden mit den Vertretern der Wirtschaft stattfinden.
4. SWB und RSVG sind aufgefordert, über ihre bereits vorhandenen Planungen zu informieren, welche Strecken sie in welchen Zeiträumen verstärken werden.
5. Zwischen den Niederlanden und Straßen.NRW muss es einen rechtzeitigen Informationstausch geben, sodass im Rahmen der Anhörung für GUS die Baustellen berücksichtigt werden können.

Anforderungen an die Ausführung
1. Baumaßnahmen müssen minimalinvasiv (größtmögliche Anzahl an Fahrspuren in Baustelle bereithalten, minimal jedoch 4-spurig; Baustellenoptimierung: Ausschreibung, Baustelleneinrichtung, Arbeitszeiten etc.) ausgeführt werden.
2. Die Baumaßnahmen müssen zügig abgearbeitet werden – am besten im Drei-Schichtbetrieb 6 Tage die Woche. Die verbindlich festgelegten Ausführungsfristen der einzelnen am Bau beteiligten Gewerke müssen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW permanent überwacht werden. Terminabweichungen müssen unverzüglich veröffentlicht werden. Zeitliche Verzögerungen müssen durch geeignete Maßnahmen neutralisiert werden, sodass die Fertigstellungstermine eingehalten werden.
3. Während des Berufsverkehrs, müssen in Bonn die Ampelschaltungen für die Hin- und Rückfahrt zu/von den großen Arbeitgeberstandorten angepasst und optimiert werden.
4. Während der Bauphasen muss auf alle weiteren Maßnahmen, wie insbesondere Verkehrsberuhigungen verzichtet werden, damit das Netz die Belastungen verkraften kann. Gegebenenfalls müssen bestehende Verkehrsberuhigungen temporär aufgehoben werden.
5. Die Stadt Bonn muss sicherstellen, dass während der Baumaßnahmen keine weiteren Verkehrsbehinderungen (z.B. Arbeiten an Grünanlagen, Abstellen von Baufahrzeugen, Straßenreinigung, Müllabfuhr auf Hauptverkehrsstraßen) zu den Stoßzeiten zwischen 7 und 10 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr veranlasst werden.
6. Während der Baumaßnahmen muss der ÖPNV seitens SWB und RSVG verstärkt werden.
7. Es müssen zusätzliche „Park + Ride“-Flächen geschaffen werden.
8. In Einzelfällen ist von Straßen.NRW mit der Stadt Bonn/dem Rhein-Sieg-Kreis, soweit planbar frühzeitig, ansonsten auch kurzfristig, der Einsatz von Polizeikräften zur Verkehrsregelung abzustimmen, sofern dadurch die Verkehrssituation verbessert werden kann.
9. Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen im Kreis müssen sich bereit erklären, für Schwertransporte/Autokrane Ausweichstrecken zur Verfügung zu stellen, wenn die Bundesautobahn (BAB) auf Grund der Baustellen verlassen werden muss.
10. Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis und die Kommunen im Kreis müssen die steigende Anzahl von Anträgen zügig bearbeiten, wenn Schwertransporte/Autokrane die BAB aufgrund der Baustellen verlassen werden muss.

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