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Neuerungen im Steuerstrafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen drohen bei falscher Steuererklärung

Kostenfreie Informationsveranstaltung der IHK Bonn/Rhein-Sieg

(PresseBox) (Bonn, )
Prominente Fälle im Steuerstrafrecht zeigen: Bei falscher oder unterlassener Erklärung von steuerpflichtigen Erträgen droht nicht nur eine Nachveranlagung der Steuern, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Da hilft auch der Hinweis auf das unbestreitbar komplizierte deutsche Steuerrecht nicht als Begründung. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine kostenfreie Informationsveranstaltung "Neuerungen im Steuerstrafrecht" aus. Sie findet am Mittwoch, 4. Februar 2009, 17 bis 19.30 Uhr, im großen Sitzungssaal der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt.

"Mit der Veranstaltung sollen strafrechtliche Konsequenzen am Beispiel von ererbtem, verschwiegenen Vermögen sowie die steuerstrafrechtliche Relevanz einer unrichtigen Dokumentation der Verrechnungspreise aufgezeigt werden", erläutert Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Ferner werden die Haftung des Steuerberaters im Steuerstrafrechtsfall sowie der Rechtsschutz bei grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr beleuchtet. Als Referenten stehen die Rechtsanwälte Petra Korts, Sebastian Korts, Silke Busch, und Wahed T. Barekzai (Korts Rechtsanwälte GmbH, Köln) sowie Dr. Jürgen Hoffmann (Richter am Finanzgericht Köln) zur Verfügung. Der Vortrag richtet sich an Unternehmer, Geschäftsleiter, Leiter im Rechnungswesen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Nähere Informationen und Anmeldung bei Detlev Langer, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn.
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